Sachsen-Anhalt nimmt Quarantäne-Ausnahmen wieder zurück

Sachsen-Anhalt nimmt Quarantäne-Ausnahmen wieder zurück

Magdeburg (epd). Nur rund eineinhalb Wochen nach einem Beschluss, bestimmte Bevölkerungsgruppen nach ihrer Einreise aus ausländischen Corona-Risikogebieten von der Quarantäne-Pflicht auszunehmen, will Sachsen-Anhalt die entsprechende Regelung wieder zurücknehmen. Das Landeskabinett werde am Dienstag über die angepasste Version der entsprechenden Verordnung entscheiden, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums in Magdeburg am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) und bestätigte damit einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) vom Wochenende. Grundlage bilde die inzwischen beschlossene Musterverordnung des Bundes, die Sachsen-Anhalt am Donnerstag übermittelt worden sei.

In Sachsen-Anhalt gelten seit dem 8. Januar Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten, die nachweisen können, dass sie mindestens 14 Tage vor der Einreise eine Impfung gegen das Coronavirus vollständig abgeschlossen haben. Ebenfalls ausgenommen sind Menschen, die nachweislich vor mindestens drei Wochen und vor maximal sechs Monaten mit Sars-CoV-2 infiziert waren.

Der Beschluss dieser Regeln war ebenfalls bereits auf der Grundlage der Musterverordnung des Bundes erfolgt - allerdings war offenbar in Sachsen-Anhalt und weiteren Bundesländern zunächst nicht klar gewesen, dass es sich dabei noch um einen Entwurf handelte. Nach Kritik an den Plänen hatte der Bund die Verordnung angepasst und die beschlossene Fassung in der vergangenen Woche an die Länder übersandt. Ausnahmen von der Quarantänepflicht sind darin den Angaben nach nun nicht mehr enthalten.