Haftstrafen für Mitläufer von "Revolution Chemnitz"

Haftstrafen für Mitläufer von "Revolution Chemnitz"

Chemnitz (epd). Das Landgericht Chemnitz hat fünf Mitläufer der rechtsextremen Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" wegen Landfriedensbruchs zu Haftstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten verurteilt. In zwei Fällen seien die Strafen zur Bewährung ausgesetzt worden, teilte das Landgericht nach der Urteilsverkündung am Dienstag in Chemnitz mit. Die drei Täter, die zu elf und zwölf Monaten Haft verurteilt wurden, erhielten Freiheitsstrafen ohne Bewährung. (AZ: 3 Ns 3737 Js 116/19)

Mit den Strafen folgte das Gericht in der Berufungsverhandlung nach eigenen Angaben im Wesentlichen den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft. Das Amtsgericht Chemnitz hatte die 26 bis 33 Jahre alten Männer zuvor im Juni zu Haftstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sie sollen im September 2018 auf der Schlossteichinsel der Stadt andere Menschen bedroht, beleidigt und verletzt haben.

Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten sei abgetrennt worden, weil er nicht vor Gericht erscheinen konnte, hieß es am Dienstag. Es soll am 6. Januar am Landgericht Chemnitz fortgesetzt werden.

Im März hatte das Oberlandesgericht Dresden acht Anhänger der Gruppe "Revolution Chemnitz" wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten demnach in Chatgruppen unter anderem Waffenkäufe geplant und Umsturzpläne geschmiedet. Einige von ihnen sollen auch an den Attacken auf der Schlossteichinsel beteiligt gewesen sein. Diese sollten als Testlauf für einen geplanten Umsturz und Angriffe auf Andersdenkende am Tag der Deutschen Einheit Anfang Oktober 2018 dienen.