Polizei trennt "Querdenker" und Gegendemonstranten in Frankfurt

Polizei trennt "Querdenker" und Gegendemonstranten in Frankfurt
Verbotene «Querdenken»-Demonstration in Dresden verhindert
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte Demonstrationsverbote für "Querdenker" in Dresden und Frankfurt am Main. In Frankfurt kam es dennoch zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten gegnerischer Lager.

Frankfurt a.M., Dresden (epd). Trotz des Verbots einer "Querdenken"-Demonstration in Frankfurt am Main sind "Querdenker" und Gegendemonstranten am Samstag in der Innenstadt aufeinandergetroffen. Nach Polizeiangaben kam es am Nachmittag zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten gegnerischer Lager, die Polizei musste eingreifen. Zu der Frankfurter "Querdenken"-Demonstration waren zunächst rund 40.000 Teilnehmer angekündigt worden. In Dresden wurde am Samstag eine verbotene Demonstration der "Querdenken"-Bewegung verhindert. In Erfurt gingen trotz eines Versammlungsverbots laut Polizei rund 500 Menschen auf die Straße.

Nach der Auflösung von drei "Querdenker"-Spontankundgebungen mit Teilnehmern "im unteren zweistelligen Bereich" am Mittag hätten die Anhänger dieser Bewegung sich in Kleingruppen durch die Innenstadt bewegt, sagte ein Polizeisprecher in Frankfurt dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch ein Zug von Gegendemonstranten mit rund 450 Teilnehmern sei unter dem Motto "Solidarisch durch die Krise - Lautstark gegen Rechts Rhein-Main" durch die Innenstadt marschiert.

An der zentralen Hauptwache hätten sich wenige Hundert "Querdenker" gesammelt, worauf auch Gegendemonstranten aufgezogen seien und der Platz mit Menschen gefüllt gewesen sei. Die Polizei habe unter Androhung eines Wasserwerfereinsatzes die verbotene Ersatzveranstaltung aufgelöst und die Demonstranten beider Lager zum Abziehen bewegt. Am Nachmittag sei es zu mehreren Konfrontationen von "Querdenkern" und Gegendemonstranten an verschiedenen Plätzen gekommen. Zum Abend hin hätten sich schließlich rund 30 "Querdenker" am Marktplatz Römer versammelt. Auch diese verbotene Versammlung sei aufgelöst und die Teilnehmer vom Platz gedrängt worden.

Das Demonstrationsverbot für die "Querdenken"-Bewegung hatte vor allen Gerichtsinstanzen Bestand. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittag einen Eilantrag der Antragsteller ab, wie Pressesprecher Pascal Schellenberg mitteilte. Zuvor hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel das Verbot der geplanten Großdemonstration bestätigt. Das Gericht begründete die Zurückweisung der Beschwerde des Anmelders im Wesentlichen mit der bestehenden Infektionsgefahr (AZ: 2 B 3080/20).

In Dresden wurde eine verbotene Demonstration der "Querdenken"-Bewegung verhindert. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort, erteilte nach eigenen Angaben 161 Platzverweise, schickte zwei Reisebusse wieder aus der Stadt und nahm 72 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Angekündigt waren zunächst 4.000 Teilnehmer, dafür war bundesweit und auch im Ausland mobilisiert worden. In Erfurt gingen am Samstag trotz Verbot einer Versammlung zum gleichen Thema laut Polizei rund 500 Menschen auf die Straße.

In den Landeshauptstädten von Sachsen und Thüringen hatten zuvor Gerichte die aus Infektionsschutzgründen verhängten Versammlungsverbote bestätigt. In Erfurt hätten sich mehrere hundert Menschen dem Demonstrationsverbot widersetzt und versucht, "in Form eines Hygienespaziergangs" vom Domplatz in Richtung Innenstadt zu laufen, teilte die Polizei mit. Bei der verbotenen Demonstration in Erfurt sei es auch zu Straftaten gekommen, hieß es.

In Dresden sprach die Polizei unter anderem von 25 Straftaten, darunter Beleidigungen und Fälschungen ärztlicher Atteste, sowie von 296 Ordnungswidrigkeitsanzeigen vor allem wegen Verstößen gegen die Anti-Corona-Regeln. Am Samstagnachmittag wurden in Dresden zudem laut Polizei 46 Personen des rechten Spektrums vorübergehend in Gewahrsam genommen.

Die Stadt Dresden hatte die Demonstration der Initiative "Querdenken351" mit Verweis auf den Infektionsschutz bereits am Dienstag untersagt. Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte in der Nacht zu Samstag das Verbot bestätigt (AZ: 6 L 938/20). Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Verbot am frühen Samstagnachmittag ebenfalls.

epd lmw/lob jup