Dresdner "Querdenken"-Versammlung bleibt zunächst verboten

Dresdner "Querdenken"-Versammlung bleibt zunächst verboten

Dresden (epd). Das Dresdner Verwaltungsgericht hat eine für Samstag geplante Demonstration der "Querdenken"-Bewegung verboten. Die Richter folgten in ihrem Beschluss vom Freitag der Argumentation der Dresdner Versammlungsbehörde, die ihr Vorgehen mit der Pandemiesituation und der erwarteten hohen Teilnehmerzahl begründet hatte. Laut Stadtverwaltung gefährde eine solche Versammlung die öffentliche Sicherheit, hieß es. (AZ: 6 L 938/20)

Die Prognose, dass es bei der angemeldeten Versammlung zu einer erheblichen Infektionsgefahr für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten kommen würde, sei nicht zu beanstanden, betonte das Gericht. Die Stadt dürfe die Versammlung "ausnahmsweise präventiv verbieten", denn eine mildere und zur Gefahrenabwehr gleich geeignete Maßnahme stehe ihr nicht zur Verfügung.

Das Gericht verwies auf den am Freitag erreichten neuen bundesweiten Höchststand von fast 30.000 Covid-19-Neuinfektionen. Seit dem 4. Dezember sei ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen.

Die Kammer sehe Ähnlichkeiten zu Versammlungen, bei denen es zu teils massiven Verstößen gegen Abstands- und Hygienemaßnahmen gekommen sei, hieß es. Insofern könne auch bei der für Samstag in Dresden geplanten Veranstaltung nicht davon ausgegangen werden, dass ein noch vertretbares Maß an Infektionsrisiko bestehe.

"Querdenken351" hatten einen gerichtlichen Eilrechtsschutzantrag gegen das erlassene Verbot der Veranstaltung gestellt. Begründet wurde dies mit der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Die Bewegung will nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.