Berliner Landgericht verbietet Hetze gegen Sea-Eye

Berliner Landgericht verbietet Hetze gegen Sea-Eye

Regensburg, Berlin (epd). Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner AfD-Politiker Georg Pazderski erlassen. Das Gericht untersage ihm die Behauptung, die Seenotretter von Sea-Eye hätten den Attentäter von Nizza nach Europa gebracht, teilte Sea-Eye am Freitag mit. Pazderski hatte dies Anfang November in einem Facebook-Post behauptet, der tausendfach geteilt wurde. Die Regensburger Seenotretter erhielten daraufhin Hassnachrichten, Anschuldigungen und Morddrohungen.

Sea-Eye stellte klar, dass die Behauptung nicht den Tatsachen entspreche und erstattete Strafanzeige gegen den AfD-Politiker. Das italienische Innenministerium bestätigte unterdessen, dass der Attentäter von Nizza selbstständig in einem Schlauchboot nach Lampedusa gekommen sei.

Das Landgericht Berlin habe die einstweilige Verfügung, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, gegen den AfD-Politiker bereits im November erlassen, sagte Sea-Eye-Vorsitzender Gorden Isler dem epd. Sie sei aber erst jetzt zugestellt worden. Pazderskis Kanzlei prüfe derzeit, ob die Entscheidung des Landgerichts Berlin akzeptiert werde, sagte Isler. In diesem Fall müsste der AfD-Politiker die Kosten des Verfahrens tragen.

Außerdem habe Sea-Eye Strafanzeige gegen Pazderski erstattet. Die Regensburger Staatsanwaltschaft habe das Verfahren nach Berlin verwiesen. Das Abgeordnetenhaus müsste für die Ermittlungen erst die Immunität des AfD-Politikers aufheben.

Ende Oktober hatte ein Mann bei einem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag in Nizza drei Menschen in und nahe der Basilika Notre-Dame mit einem Messer getötet. Der mutmaßliche Attentäter soll laut Ermittlern ein 21-jähriger Tunesier sein, der nur wenige Tage vor dem Anschlag über Italien nach Frankreich gekommen sein soll.