Bund und Länder einigen sich über Adoptionshilfe-Gesetz

Bund und Länder einigen sich über Adoptionshilfe-Gesetz
Mit einem Kompromiss haben Bund und Länder im Vermittlungsausschuss die Blockade beim Adoptionshilfe-Gesetz abgeräumt. Durch eine Ausnahmeregelung wird lesbischen Elternpaaren mit leiblichen Kindern eine zusätzliche Benachteiligung erspart.

Berlin (epd). Bund und Länder haben eine Einigung über das Adoptionshilfe-Gesetz herbeigeführt. Sie verständigten sich im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag darauf, die umstrittene Beratungspflicht bei einer Stiefkindadoption für lesbische Elternpaare aufzuheben, wie die Sprecherin des Bundesrats am Freitag in Berlin mitteilte. Der Lesben- und Schwulenverband und die Grünen begrüßten den Beschluss.

Die Pflicht, sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten zu lassen, entfällt danach für lesbische Paare, wenn das Kind in eine Ehe oder länger bestehende Lebensgemeinschaft hineingeboren wird. Das Gesetz, das der Bundestag im Mai verabschiedet hatte, sieht diese Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen vor - also wenn eine Partnerin oder ein Partner das Kind der oder des anderen annehmen will.

Da in lesbischen Ehen oder Lebenspartnerschaften nicht beide Partnerinnen automatisch Eltern werden, wenn eine ein Kind bekommt, sind sie zur Stiefkindadoption gezwungen, wenn beide Mütter der Kinder sein wollen. Sie hätten dafür nach der bisherigen Fassung des Adoptionshilfegesetzes künftig nicht nur mit dem Jugendamt, sondern außerdem mit einer Adoptionsvermittlungsstelle zu tun gehabt. Das entfällt nun.

Die Mehrheit der Bundesländer hatte in der Beratungspflicht für diese Paare eine zusätzliche Diskriminierung gesehen und der Gesetzesvorlage von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) im Juli die Zustimmung verweigert. Den Ausschlag hatten dabei grün-mitregierte Länder wie Berlin und Baden-Württemberg gegeben. Anfang Dezember hatte die Bundesregierung dann den Vermittlungsausschuss angerufen.

Weitere Regelungen des Adoptionshilfe-Gesetzes sind nicht strittig. Es sichert Adoptiveltern einen Rechtsanspruch auf Beratung zu, fördert die offene Adoption mit Kontakten zwischen Adoptiveltern und Herkunftsfamilie des Kindes und verbietet Auslandsadoptionen, die nicht durch Fachstellen vermittelt werden. Es soll den Kinderschutz bei Adoptionen verbessern und den Handel mit Kindern aus dem Ausland erschweren.

Der Lesben- und Schwulenverband sprach von einem wichtigen Erfolg. Zwei-Mütter-Familien mit leiblichen Kindern würden bereits durch den Zwang zu einem förmlichen Adoptionsverfahren diskriminiert, weil nur sie ihre Eignung als Eltern nachweisen müssten. Diese fortbestehende Diskriminierung müsse nun durch die versprochene Reform des Abstammungsrechts beendet werden.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, die dem Vermittlungsausschuss angehört, erklärte, der Ausschuss habe mit seinem Kompromiss eine zusätzliche rechtliche Benachteiligung von Regenbogenfamilien verhindert. Die Grünen hätten sich im Bundestag und im Bundesrat für die Ausnahmeregelung eingesetzt. Das Ziel bleibe aber die volle Gleichstellung lesbischer Paare, sagte Haßelmann.