Gericht hebt Rodungsstopp für Tesla-Fabrik auf

Gericht hebt Rodungsstopp für Tesla-Fabrik auf

Frankfurt an der Oder (epd). Nach einem kurzen Rodungsstopp für das Tesla-Gelände Grünheide in Brandenburg haben Umweltschützer nun eine Niederlage vor Gericht erlitten. Der Eilantrag zweier Naturschutzverbände gegen die Fortsetzung der Baumfällarbeiten sei am Donnerstag vom Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder zurückgewiesen worden, teilte das Gericht mit. Am Montagabend hatte das Verwaltungsgericht zunächst einen vorübergehenden Rodungsstopp für das knapp 83 Hektar große Gelände bis zur Entscheidung über den Eilantrag verhängt. (AZ: VG 5 L 602/20)

Die Genehmigung des vorzeitigen Beginns der Baumfällarbeiten durch das brandenburgische Landesumweltamt am 30. November sei als rechtmäßig zu bewerten, betonte das Gericht. Die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesamt sei nicht zu beanstanden. Tesla-Kritiker bemängeln, dass die Arbeiten schon laufen, obwohl die Fabrikpläne noch nicht abschließend genehmigt sind.

Entgegen der Auffassung der Umweltverbände sei nicht davon auszugehen gewesen, dass gegen den Schutz der Tierarten Zauneidechse und Schlingnatter verstoßen werde, betonte das Gericht. Deren Vorkommen erstreckten sich nur auf wenige Bereiche des Gebietes. Die Hauptpopulation beider Arten liege außerhalb des Geländes.

Es seien auch ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der Zauneidechsen und Schlingnattern getroffen worden, hieß es weiter. Der betroffene Wald sei zudem kein Naturwald, sondern ein Wirtschaftswald, der bauplanungsrechtlich als Industriegebiet ausgewiesen sei.

Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.