Vorläufiger Rodungsstopp für Tesla-Fabrik in Brandenburg

Vorläufiger Rodungsstopp für Tesla-Fabrik in Brandenburg

Frankfurt an der Oder/Potsdam (epd). Umweltverbände haben vor Gericht einen vorläufigen Stopp der Rodungen für die geplante Tesla-Fabrik in Brandenburg durchgesetzt. Bis zu einer abschließenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt an der Oder über die Anträge der Grünen Liga und des Naturschutzbundes Nabu müssten weitere Rodungsarbeiten auf dem Gelände südlich von Berlin unterlassen werden, heißt es in dem Gerichtsbeschluss vom Montag, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. (AZ: VG 5 L 602/20)

Auf dem Tesla-Gelände Grünheide würden unter Missachtung diverser artenschutzrechtlicher Vorschriften Fakten geschaffen, obwohl noch immer keine Genehmigung für den Bau der Fabrik vorliege, kritisierten die Umweltverbände in Potsdam. Die behördliche Zulassung von Arbeiten vor der Genehmigung der Pläne mache eine ergebnisoffene Bewertung immer schwieriger.

Die Komplexität des Verfahrens lasse eine sofortige abschließende Entscheidung über den Antrag der Umweltverbände auf vorläufigen Rechtsschutz nicht zu, heißt es weiter in dem Gerichtsbeschluss. Der Antrag von Nabu und Grüner Liga sei jedoch weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet.

Tesla habe von der Zulassung des vorzeitigen Beginns der Arbeiten bereits Gebrauch gemacht und den Beginn der Rodungsarbeiten am 30. November angezeigt, betont das Gericht. Da davon auszugehen sei, dass die Rodung der rund 83 Hektar großen Waldfläche nur wenige Tage in Anspruch nehmen werde, sei eine vorläufige Entscheidung des Gerichts erforderlich gewesen. Damit solle vermieden werden, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden.