"Querdenker"-Proteste: Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot

"Querdenker"-Proteste: Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot

Bremen (epd). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bremen hat das Verbot einer für Samstag geplanten "Querdenker"-Demonstration am Hauptbahnhof der Hansestadt bestätigt. Es sei zulässig, weil es bei der Versammlung zu "erheblichen Infektionsgefahren" kommen könne, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts als Vorinstanz mit dem Zusatz, der Beschluss des OVG sei unanfechtbar. (AZ: 1 B 385/20)

Die Organisatoren der Proteste gegen die Corona-Beschränkungen von Bund und Ländern hatten bis zu 20.000 Teilnehmer für die Demonstration angekündigt. Das Ordnungsamt verbot die Versammlung auf der Bürgerweide nach fehlgeschlagenen Vorgesprächen mit Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte, angesichts der Infektionslage und der damit verbundenen Risiken sei es "hanebüchen und geradezu irre, was diese Leute unter Leugnung aller Fakten und Gefahren in Bremen planen".

Die Bremer "Querdenker" hatten schon vor der OVG-Entscheidung auf ihrer Facebook-Seite angekündigt, dass sie im Falle eines Verbots bis zum Bundesverfassungsgericht gehen wollen, weil sie ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt sehen. Bis zum frühen Freitagmittag habe noch nichts vorgelegen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichtes dem epd.