Schadenersatz für Russin nach LGBTI-Demonstration

Schadenersatz für Russin nach LGBTI-Demonstration

Brüssel, Straßburg (epd). Russland muss einer Bürgerin 10.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil die Polizei sie bei einer Demonstration von sexuellen Minderheiten nicht ausreichend vor Gegendemonstranten geschützt und obendrein festgenommen hat. Der Staat habe ihre Rechte auf Versammlungsfreiheit und auf persönliche Freiheit sowie das Diskriminierungsverbot verletzt, erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. (AZ: 46712/15)

Die Frau hatte im Oktober 2013 in Sankt Petersburg an einer LGBTI-Veranstaltung teilnehmen wollen, wie der EGMR erläuterte; LGBTI steht für Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle. Dabei seien sie und ihre Gefährten auf aggressiv auftretende Gegendemonstranten gestoßen. Die stark vertretene Polizei habe nicht versucht, die Spannungen zu deeskalieren oder die Veranstaltung zu schützen. Stattdessen sei die Frau wegen angeblicher Ordnungswidrigkeiten zu einer Polizeiwache gebracht worden, später am Tag sei sie wieder freigelassen worden.

In seinem Urteil stellte der EGMR klar, dass staatliche Stellen Versammlungsfreiheit gegebenenfalls auch aktiv durchsetzen müssen. Es genüge nicht, dass sie selbst Versammlungen nicht behinderten. Vielmehr müsse gewährleistet sein, dass Teilnehmer ohne Furcht vor Gegendemonstranten daran teilnehmen könnten. Dies sei umso wichtiger in einem Fall wie diesem, wo die Klägerin zu einer Minderheit zähle, deren Ansichten nicht populär seien.