Brandenburgs Paritätsgesetz verfassungswidrig

Brandenburgs Paritätsgesetz verfassungswidrig
Brandenburg war bundesweit Vorreiter: Das Paritätsgesetz für Landtagswahlen sollte den Frauenanteil im Landtag deutlich erhöhen. Nun hat das Landesverfassungsgericht das Gesetz kassiert. Es verletze grundlegende Rechte, urteilte das Gericht.

Potsdam (epd). Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz des Bundeslandes gekippt. Das Gesetz mit Frauenquoten für die Kandidatenlisten der politischen Parteien bei Landtagswahlen verstoße gegen die Verfassung und verletze Grundrechte, urteilte das Gericht am Freitag in Potsdam. Die Quoten-Regelungen widersprächen unter anderem der Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Markus Möller. Das Urteil sei einstimmig ergangen. (Az.: VfGBbg 9/19, VfGBbg 55/19)

Das Gericht hatte das Gesetz auf Antrag der rechtsextremen NPD, der AfD sowie mehrerer AfD-Landtagsabgeordneter überprüft. Der Antrag der brandenburgischen AfD gegen das Gesetz wurde zurückgewiesen, weil er zu spät gestellt wurde. Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) sagte nach der Urteilsverkündung, das Gericht habe es sich nicht leicht gemacht. Die Urteilsbegründung müsse nun genau geprüft werden.

Das Paritätsgesetz mache den Parteien sowohl personelle als auch programmatische Vorgaben und könne faktisch zu einem vom Staat vorgegebenen Ausschluss von Bewerbern oder Bewerberinnen führen, betonte Möller in der Urteilsbegründung. Damit würden die Freiheit der Parteien und die passive Wahlrechtsgleichheit unzulässig beeinträchtigt. Parteien mit unausgewogenem Geschlechterverhältnis würden zudem benachteiligt.

Das Demokratieprinzip der Landesverfassung erfordere keine paritätische Besetzung des Landtags, sagte Möller. Dass die Interessen von Frauen bei einem geringen Frauenanteil im Landtag nicht ausreichend berücksichtigt würden, sei nicht nachvollziehbar. Die Abgeordneten in ihrer Gesamtheit seien Vertreter des gesamten Volkes, nicht einzelner Wahlkreise, Parteien, Bevölkerungs- oder Interessengruppen.

Keine Bevölkerungsgruppe habe einen Anspruch darauf, im Parlament entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung repräsentiert zu werden, betonte Möller. Frauen und Männer seien zudem auch in sich heterogene Gruppen. Die Vorgabe der Landesverfassung, wirksame Maßnahmen zur Gleichstellung zu ergreifen, müsse mit anderen Mitteln umgesetzt werden.

Die Regelung, dass Menschen, die sich als divers und einem dritten Geschlecht zugehörig fühlen, sich selbst frei für eine Kandidatur als Mann oder Frau entscheiden können sollten, sei zudem eine unzulässige Besserstellung gegenüber Männern und Frauen, sagte Möller. Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt.

Mit dem Urteil steht nun zwar fest, dass in Brandenburg Frauenquoten für Wahllisten nicht per Gesetz vorgeschrieben werden dürfen. Die Parteien können jedoch bei Beachtung demokratischer Prinzipien selbst auch weiter Frauenquoten beschließen und ihre Listen paritätisch besetzen.

Das Anfang 2019 beschlossene und Ende Juni 2020 in Kraft getretene Gesetz sollte die politischen Parteien verpflichten, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für Landtagswahlen abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen. Es sollte erstmals bei der Landtagswahl 2024 angewendet werden. Brandenburg war mit den von den Grünen auf den Weg gebrachten Neuregelungen bundesweit Vorreiter. Das Thüringer Verfassungsgericht hatte bereits im Juli das dortige Paritätsgesetz gekippt.

Dem höchsten brandenburgischen Gericht gehören fünf Männer und vier Frauen an, darunter die unter dem Autorennamen Juli Zeh bekannte Schriftstellerin und Juristin Julia Barbara Finck und der Filmregisseur Andreas Dresen.