Rechte Polizei-Chats: GdP fordert Überprüfung der Suspendierungen

Rechte Polizei-Chats: GdP fordert Überprüfung der Suspendierungen

Düsseldorf (epd). Nach dem Gerichtsurteil zur offenbar rechtswidrigen Suspendierung einer Polizistin mahnt die Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen eine Überprüfung weiterer Suspendierungen von Beamten in der Affäre um rechtsextremistische Chats an. "Jeder Einzelfall muss betrachtet und juristisch bewertet werden", sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft, Michael Mertens, am Freitag in Düsseldorf. "Pauschalurteile sind grundsätzlich ungerecht. Wir sind gegen Rechtsextremismus, aber für Rechtsstaatlichkeit."

Die Gewerkschaft verweist auf das Prinzip "Sorgfalt vor Schnelligkeit". Sowohl die öffentlichkeitswirksame Strategie von Innenminister Herbert Reul (CDU) wie auch die mediale Berichterstattung dürften die ermittelnde Behörde, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten, nicht zu vorschnellen Entscheidungen und Suspendierungen verleiten. Die Gewerkschaft warnte davor, dass ein solches Vorgehen dem öffentlichen Vertrauen in die Polizei schade, aber auch das Vertrauen der Polizeibeamtinnen und -beamten gegenüber ihrem Dienstherrn erschüttere.

Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Suspendierung einer Polizistin als rechtswidrig bezeichnet. Die Frau war Mitglied einer von mehreren WhatsApp-Chatgruppen, in denen vor allem Beamte der Polizeiwache Mülheim an der Ruhr rechtsextremistische Nachrichten ausgetauscht haben sollen. Gegen etwa 30 Polizistinnen und Polizisten wird in diesem Zusammenhang ermittelt. Nach Ansicht der Richter hatte das Landesamt die der Polizistin zugesandte Bilddatei - eine Hitlerparodie - vor der Freistellung vom Dienst nicht ausreichend geprüft. Deshalb könne der Polizistin auch kein rechtsradikales Gedankengut unterstellt werden. Hinweise auf ein "schwerwiegendes Dienstvergehen" und einen "Verstoß gegen die politische Treuepflicht" gebe es nicht. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.