Brandenburgs Paritätsgesetz verfassungswidrig

Brandenburgs Paritätsgesetz verfassungswidrig

Potsdam (epd). Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz für Landtagswahlen gekippt. Das Anfang 2019 vom Landtag beschlossene Gesetz mit Frauenquoten für die Kandidatenlisten der Parteien sei verfassungswidrig, urteilten die Richter am Freitag in Potsdam. Das Gericht hatte das Gesetz auf Antrag der rechtsextremen NPD und der AfD überprüft.