Antragsfristen für Hilfen an behinderte frühere Heimkinder verlängert

Antragsfristen für Hilfen an behinderte frühere Heimkinder verlängert

Berlin (epd). Behinderte Menschen, die als Kinder in Heimen Misshandlungen ausgesetzt waren, können ein halbes Jahr länger Anträge auf Unterstützungsleistungen stellen. Wie das Bundesarbeitsministerium und die beiden großen Kirchen am Donnerstag in Berlin mitteilten, wird die Antragsfrist bis Ende Juni 2021 verlängert. Darauf hätten sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" bei einer gemeinsamen Sitzung verständigt, hieß es weiter.

Das Stiftungsvermögen soll dem Beschluss zufolge nach Angaben des Arbeitsministeriums um 17,5 Millionen auf rund 305,5 Millionen Euro aufgestockt werden. Die Anlauf- und Beratungsstellen erhalten bis Ende 2022 Zeit, um die Anträge zu bearbeiten und die Leistungen auszuzahlen. Zur Begründung hieß es, es sollten möglichst alle Betroffenen erreicht werden. Durch die Corona-Pandemie seien die Arbeitsabläufe erheblich erschwert. Dies solle durch die Verlängerung ausgeglichen werden.

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe war 2017 eingerichtet worden, um auch Behinderte und psychisch kranke Heimkinder zu entschädigen, die in stationären Einrichtungen oft brutalen Betreuungsmethoden und Misshandlungen ausgesetzt waren. Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik und bis 1990 in der DDR in Behinderteneinrichtungen oder der Psychiatrie waren, können eine pauschale Entschädigung in Höhe von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen bis zu 5.000 Euro erhalten. Nach Anlaufschwierigkeiten war die Anmeldefrist bereits einmal um ein Jahr verlängert worden. Für die Entschädigung anderer Heimkinder waren längere Zeit zuvor bereits Fonds errichtet worden.

Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, FDP und Grünen hatten vor dem Treffen von Bund, Ländern und Kirchen eine Verlängerung der Antragsfristen geforderten, das von Fachpolitikern für Menschenrechte und Teilhabe unterzeichnet wurde.

Wie aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Corinna Rüffer aus dem September hervorgeht, haben sich bis Ende Juli dieses Jahres rund 25.000 Menschen bei der Stiftung gemeldet, um Leistungen zu erhalten. Der Kreis der Berechtigten wurde bei Gründung der Stiftung auf bis zu 97.000 Menschen geschätzt.