Verbände zweifeln an Wirksamkeit von Lambrechts Gesetz

Verbände zweifeln an Wirksamkeit von Lambrechts Gesetz

Berlin (epd). Richter-, Betroffenen- und Kinderschutzverbände zweifeln an der Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, das das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. Der Deutsche Richterbund erklärte am Mittwoch in Berlin, mit Strafverschärfungen sei wenig zu erreichen, wenn es bei der Anwendung des Gesetzes klemme. Der Kinderschutzbund warnte vor Symbolpolitik.

Der Richterbund forderte die Bundesländer auf, ihre Jugendämter, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte personell besser auszustatten und den Schutz von Kindern zur Top-Priorität ihrer Politik machen. An die Bundesregierung richtete der Juristenverband die Forderung, die bislang ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung zu reaktivieren, damit Ermittler mit Kriminellen im Netz auf Augenhöhe blieben. Der Europäische Gerichtshof habe den Weg dafür grundsätzlich freigemacht, erklärte der Richterbund.

Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sagte den Zeitungen des "RedaktionsNetzwerks Deutschland" (Donnerstag), Polizei und Justiz arbeiteten wegen der schieren Menge an Datenmaterial, das sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigt, schon jetzt an den Grenzen ihrer Belastbarkeit. Ohne erhöhten Verfolgungsdruck seien die Strafrechtsverschärfungen aber nicht mehr als Symbolpolitik.

Die Betroffenen- und Selbsthilfeorganisation Wildwasser begrüßte den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), bezweifelte aber ebenfalls, dass Täter die schärferen Strafen tatsächlich zu spüren bekommen. Geschäftsführerin Dorothea Zimmermann sagte dem Radioprogramm SWR Aktuell, bisher würden nur drei Prozent der angezeigten Täter auch verurteilt. Außerdem reiche der Entwurf nicht aus, Strafverfahren wirklich zu beschleunigen. Häufig vergingen drei Jahre zwischen der Aussage des Opfers und dem Beginn des Prozesses.

Das Bundeskabinett hatte am Vormittag einen Gesetzentwurf von Justizministerin Lambrecht gebilligt, der sexualisierte Gewalt gegen Kinder generell als Verbrechen einstuft, höhere Strafen vorsieht und mehr Befugnisse für Ermittler sowie Zusatzqualifikationen für Familienrichter vorschreibt. Er muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.