Diskussion um Gesetzestext in weiblicher Form

Diskussion um Gesetzestext in weiblicher Form
Ein Vorschlag für einen Gesetzestext in weiblicher Form verursacht Wirbel in Berlin. Innenminister Seehofer hält das für "höchstwahrscheinlich verfassungswidrig". Die SPD findet, man könne ein wenig geschlechtergerechte Sprache schon aushalten.

Berlin (epd). Ein Referentenentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Insolvenzrecht sorgt für Aufregung in Berlin, weil er nahezu ausschließlich weibliche Formulierungen enthält. Das Bundesinnenministerium legte deswegen Widerspruch ein. Bei formaler Betrachtung habe das zur Folge, dass das Gesetz gegebenenfalls nur für Frauen gelte und damit "höchstwahrscheinlich verfassungswidrig" wäre, sagte ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Montag in Berlin. Das Justizministerium verwies darauf, dass die letzte Sprachprüfung noch ausstehe. Die SPD sieht aber schon eine grundsätzliche Diskussion angestoßen.

Es geht um den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte, dass dieser häufig feminine Bezeichnungen "insbesondere für juristische Personen wie die GmbH" enthalte. So wird etwa konsequent von "Schuldnerin" oder "Gläubigerin" gesprochen.

Während das generische Maskulinum - die rein männliche Form - für beide Geschlechter gelte, sei das generische Femininum als Verwendung für beide Geschlechter sprachwissenschaftlich nicht anerkannt, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums. Das gelte unabhängig davon, ob ein bestimmter gesellschaftlicher Zustand erwünscht sei. Der Entwurf müsse "an die geltenden Regelungen" angepasst werden.

Ein Referentenentwurf ist das erste Stadium eines Gesetzes. Er wird an die anderen Ressorts zur Abstimmung versandt, bevor daraus ein Gesetzentwurf wird, der dem Kabinett und anschließend dem Bundestag zur Beratung und Entscheidung übergeben wird.

Der Sprecher des Justizministeriums sagte, die Arbeiten an dem Referentenentwurf seien noch nicht abgeschlossen. Er berücksichtige insbesondere noch nicht die Ergebnisse der Rechts- und Sprachprüfung. "Insofern wird der Entwurf noch überarbeitet, bevor er dem Kabinett vorgelegt wird", sagte er. Er verwies aber auch darauf, dass Gesetzentwürfe laut der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die Gleichstellung von Frauen und Männern "auch sprachlich zum Ausdruck bringen" sollen.

"Ein wenig geschlechtergerechte Sprache wird die Bundespolitik schon aushalten", kommentierte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast den Zwist zwischen den Ressorts. Frauen würden in Deutschland nach wie vor diskriminiert. "Ich finde es gut, dass wir jetzt über geschlechtergerechte Sprache in Gesetzestexten diskutieren und ein Stein ins Rollen kommt", sagte sie.