"Missbrauchskomplex": Zwölf Jahren Haft für Angeklagten

"Missbrauchskomplex": Zwölf Jahren Haft für Angeklagten
Gericht ordnet Sicherheitsverwahrung an
Einer der Hauptangeklagten im "Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach" muss für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sieht den Mann "infolge eines Hanges zu schweren Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern" als Gefahr für die Allgemeinheit an.

Köln (epd). Im "Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach" ist einer der Hauptangeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Wie das Landgericht Köln am Dienstag mitteilte, ordnete der Richter zudem eine Sicherungsverwahrung an. Dem 43-Jährigen wurden laut Urteilsbegründung Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Schriften, Verabredung zu einem Verbrechen und Nötigung nachgewiesen.

Unter anderem befand ihn das Gericht für schuldig, seine eigene 2017 geborene Tochter sexuell missbraucht, die Taten mit seinem Smartphone gefilmt, fotografiert und das Material online an Chatpartner verschickt zu haben. Den nachgewiesenen Missbrauch seiner Tochter habe der Angeklagte gegenüber dem Gericht eingeräumt, hieß es.

Die Kammer blieb mit dem Urteil unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten. Allerdings ordnete der Richter die ebenfalls von der Staatsanwaltschaft verlangte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Das bedeutet, dass der Bergisch Gladbacher nach Verbüßen seiner Haftstrafe grundsätzlich unbefristet weiter in einer besonderen Anstalt verwahrt wird. Das Gericht begründete die Sicherheitsverwahrung damit, dass der Angeklagte "infolge eines Hanges zu schweren Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern für die Allgemeinheit gefährlich ist." Die Kammer habe sich bei dem Urteil auf ein psychiatrisches Sachgutachten gestützt.

Der Angeklagte hatte seine kleine Tochter nach Erkenntnissen des Gerichts ab einem Alter von etwa einem Jahr und vier Monaten bis kurz vor seiner Festnahme im Oktober 2019 sexuell missbraucht. Insgesamt wurde der Mann laut Gericht für 51 Straftaten verurteilt. In 34 Fällen sei die Anklage eingestellt worden oder ein Freispruch erfolgt, weil sie nach Auffassung der Kammer nicht hinreichend nachgewiesen werden konnten.

Bereits am 11. September waren zwei weitere Angeklagte im Zusammenhang mit dem sogenannten Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach verhängte gegen die Männer aus Krefeld und Viersen Freiheitsstrafen von dreizehneinhalb und vierzehneinhalb Jahren wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften.

Seit Übernahme der landesweiten Ermittlungen wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern am 30. Oktober 2019 hat die nordrhein-westfälische Polizei unter Leitung der Polizei Köln zahlreiche Tatverdächtige identifiziert. Alleine in NRW gibt es demnach im "Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach" mehr als 80 Beschuldigte. Mutmaßliche Tatorte sind neben Bergisch Gladbach auch Viersen, Krefeld, Aachen, Alsdorf, Kamp-Lintfort, Duisburg, Blomberg und Dortmund.

Die Ermittlungen erstrecken sich mittlerweile auf alle Bundesländer. Die Ermittler überprüfen mehr als 30.000 Spuren zu weiteren möglichen Tatverdächtigen, die Kinder missbraucht oder Kinderpornografie verbreitet haben könnten.