Heil: Kirchen sollten sich an Altenpflege-Tarifvertrag anlehnen

Heil: Kirchen sollten sich an Altenpflege-Tarifvertrag anlehnen

Berlin (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Kirchen aufgefordert, einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege nicht entgegenzustehen. Heil sagte in der Haushaltsdebatte des Bundestags am Freitag in Berlin, es gebe die "Riesenchance" auf einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die gesamte Branche. Es sei auch "eine Chance für die Kirchen, sich an diesen Tarifvertrag anzulehnen", sagte Heil.

Der Arbeitsminister versicherte, er werde nicht zögern, den im September zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und dem Arbeitgeberverband BVAP vorläufig vereinbarten Tarifvertrag auf die gesamte Branche zu erstrecken, wenn der Antrag dazu auf seinem Schreibtisch liege. Wo es Tarifverträge gebe, seien Löhne und Gehälter in aller Regel besser, betonte Heil. Es sei ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die Tarifbindung wieder zu erhöhen.

Weil die Kirchen ein eigenes Tarifrecht haben, ist eine der Voraussetzungen für die Erstreckung des Tarifvertrags in der Altenpflege, dass die Kirchen dem Verfahren und den vereinbarten Stundenlöhnen zustimmen. Die privaten Arbeitgeber in der Altenpflege, die etwa die Hälfte der Heime und ambulanten Dienste betreiben, lehnen das gesamte Verfahren ab und drohen mit Klagen.

Derzeit liegt der Mindestlohn in der Altenpflege bei 11,60 Euro im Westen und 11,20 Euro im Osten Deutschlands. Von Juli 2021 an sollen Fachkräfte mindestens 15 Euro in der Stunde bekommen. Der Lohn nach dem Tarifvertrag zwischen Ver.di und dem Arbeitgeberverband BVAP soll Ver.di zufolge höher ausfallen, falls der Tarifvertrag wie geplant zum Juli 2021 in Kraft tritt. Konkrete Summen werden aber nicht genannt. Bisher ist über den Tarifabschluss nur bekannt, dass Fachkräfte im Jahr 2023 mindestens 18,50 Euro pro Stunde erhalten sollen.