Haftstrafen für Mitglieder der "Freien Kameradschaft Dresden"

Haftstrafen für Mitglieder der "Freien Kameradschaft Dresden"

Dresden (epd). Vor dem Dresdner Landgericht sind am Donnerstag drei weitere Männer wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung der rechtsextremen Vereinigung "Freie Kameradschaft Dresden" verurteilt worden. Sie erhielten Freiheitsstrafen von vier Jahren und sechs Monaten, drei Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren auf Bewährung, wie das Landgericht mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 16 KLs 373 Js 81/16)

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die drei Männer im Alter zwischen 31 und 35 Jahren unter anderem an rechten Krawallen in Heidenau 2015 beteiligt waren. Dabei hätten sie Polizisten attackiert und Flüchtlingsunterkünfte angegriffen, hieß es.

Zudem seien sie 2015 an Angriffen auf zwei Asylunterkünfte in Dresden und an einem Überfall auf ein alternatives Wohnprojekt beteiligt gewesen. Zwei der Angeklagten hätten zudem an den schweren Ausschreitungen in Leipzig-Connewitz im Januar 2016 mitgewirkt.

Es ist bereits der vierte Prozess am Landgericht Dresden im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die 2015 gegründete rechtsextreme "Freie Kameradschaft Dresden". Das Urteil fiel nach mehr als 100 Verhandlungstagen. Der Prozess hatte im November 2018 begonnen.

Laut Gericht wollte die Vereinigung insbesondere durch die Teilnahme an rechtsgerichteten Demonstrationen die Gesinnung ihrer Mitglieder nach außen hin kundtun. Rasch seien die Beteiligten übereingekommen, ihre Ziele auch durch gewalttätige Aktionen gegenüber politisch Andersdenkenden und Asylsuchenden durchzusetzen. Den Männern wurde unter anderem auch Landfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen.