Missbrauchsstudie: Nur noch ein Verfahren gegen Kleriker in Bayern

Missbrauchsstudie: Nur noch ein Verfahren gegen Kleriker in Bayern

München (epd). Im Zuge der Missbrauchsstudie der katholischen Kirche aus dem Jahr 2018 läuft in Bayern nur noch ein einziges juristisches Verfahren gegen einen Geistlichen. Insgesamt hatten die Staatsanwaltschaften 148 Vorermittlungs- oder Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie das bayerische Justizministerium auf eine Anfrage zweier Landtagsabgeordneter der Grünen mitteilte. Ursprünglich seien 204 bayerische katholische Kleriker im Sinne der Missbrauchsstudie beschuldigt worden, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Landesregierung.

Bei 56 Geistlichen sei schon nach erster Sichtung des Materials abzusehen gewesen, dass verfolgbare Straftaten nicht gegeben seien oder der Sachverhalt bereits früher Gegenstand eines Verfahrens gewesen sei. In diesen Fällen wurde kein Ermittlungsverfahren eröffnet. Gegen einen Beschuldigten wurde demnach im April Anklage wegen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben. Das Strafverfahren sei noch nicht abgeschlossen, hieß es. In einem weiteren Verfahren sei der Beschuldigte gestorben, bevor die Tatverdachtsprüfung der Staatsanwaltschaft abgeschlossen gewesen sei.

Insgesamt 139 Verfahren wurden laut Justizministerium aus verschiedenen Gründen eingestellt: In 44 Fällen seien die Vorwürfe bereits in früheren Verfahren geprüft und gegebenenfalls abgeurteilt worden. 46 Verfahren wurden wegen Verjährung eingestellt. In 49 Verfahren lagen laut Ministerium keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Straftat oder kein hinreichender Tatverdacht vor. Die sieben restlichen Verfahren wurden an Staatsanwaltschaften außerhalb Bayerns abgegeben.