Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" ist vom Tisch

Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" ist vom Tisch
Verfassungsgerichtshof sieht keine Zuständigkeit des Freistaats
Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht bei einem Volksbegehren über einen Mietenstopp entscheiden. Der Verfassungsgerichtshof stoppte die Pläne des Bündnisses "#6 Jahre Mietenstopp". Das Land habe nicht die Gesetzgebungskompetenz dafür.
16.07.2020
epd
Von Daniel Staffen-Quandt (epd)

München (epd). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag das Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" gestoppt. Für die Zulassung eines solchen Volksbegehrens gebe es keine gesetzliche Grundlage, entschieden die Richter. Das Mietrecht sei alleine Sache des Bundes, Volksbegehren in Bayern seien deshalb unzulässig. Damit bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung des bayerischen Innenministeriums. Die Initiatoren des Volksbegehrens zeigten sich enttäuscht - wollen nun aber auf Bundesebene weiter für einen Mietenstopp kämpfen.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der aktuelle Gesetzentwurf des Bündnisses "mit Bundesrecht offensichtlich unvereinbar" ist. Dem Freistaat fehle dazu die Gesetzgebungskompetenz. Mit der Mietpreisbremse des Bundes seien Regelungen vorhanden - der Entwurf des Volksbegehrens stelle nur eine Verschärfung dar. Auch auf Artikel 70 des Grundgesetzes könnten sich die Initiatoren nicht stützen, weil es "an einem öffentlich-rechtlichen Gesamtkonzept" zum Wohnungswesen fehle.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. Das Gericht habe die Rechtsauffassung seines Ministeriums bestätigt, dass die gesetzlichem Voraussetzungen für das Volksbegehren nicht gegeben seien.

Das Volksbegehren-Bündnis reagierte enttäuscht, gab sich aber zugleich kämpferisch. Mietrechtsexperte Markus Artz und der Verfassungsexperte Franz Mayer können den Entscheid nicht nachvollziehen. Für sie sei es "verwunderlich", dass die Argumente der Initiatoren das Gericht "so überhaupt nicht überzeugt" haben. Man werde nun gemeinsam mit anderen Initiativen versuchen, das Thema bundesweit umzusetzen: "Wenn es Bayern offenbar nicht kann, dann muss der Bund einen Mietenstopp einführen."

Das Bündnis teilte weiter mit, dass man seitens der Staatsregierung "Fairness" erwarte. Hintergrund ist die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel. Sollten nämlich die Karlsruher Richter doch eine Gesetzgebungskompetenz der Länder in Sachen Mietpreisbegrenzung sehen, "erwarten wir, dass unsere bereits gesammelten Unterschriften zur Zulassung des Volksbegehrens weiter gelten". Die Bürger in Bayern sollten dann schnell in die Rathäuser gehen und doch für das Volksbegehren unterschreiben dürfen.

Die Reaktionen aus Parteien und Verbänden auf die Entscheidung waren unterschiedlich. Während etwa die CSU die SPD attackierte, den Bürgern mit dem Volksbegehren "vorgegaukelt" zu haben, das Problem der steigenden Mieten mit einem Volksbegehren lösen zu können und die FDP von einem "guten Zeichen" gegen einen "sozialistischen Preisdeckel" sprach, kündigte die Linke an, sich nun im Bund für einen Mietenstopp einzusetzen.

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sprach von einem "bitteren Tag", nicht nur für die Initiatoren und Unterstützer des Volksbegehrens, sondern vor allem für die Mieter, die auf ein Stück finanziellen Sicherheit gehofft hatten.

Der Deutsche Mieterbund sprach von einer enttäuschenden Entscheidung. Präsident Lukas Siebenkotten sagte: "Die Neuvertragsmieten in München liegen derzeit bei 18,31 Euro pro Quadratmeter. Solche Wuchermieten sind unanständig und gefährden den sozialen Frieden in unserem Land." Die bayerischen Mieterinnen und Mieter hätten eine Atempause dringend gebraucht: "Jetzt ist der Bundesgesetzgeber dran."

Im März hatten die des Volksbegehren-Initiatoren 52.000 Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Ziel des Volksbegehrens war ein Gesetz, das die Höhe der Mieten im Freistaat begrenzen soll. So sollen etwa Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen und die Miethöhe bei Neuvermietungen gedeckelt werden.

epd lbm/db db