Zweifel an zweitem Geständnis von Stephan E. nehmen zu

Zweifel an zweitem Geständnis von Stephan E. nehmen zu

Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke nehmen die Zweifel an dem zweiten Geständnis des Angeklagten Stephan E. zu. Mit vielen offenen Fragen aus Sicht der Ermittler ist am Freitag die dritte und vorerst letzte gezeigte Videoaufzeichnung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu Ende gegangen.

Für den befragenden Beamten vom Hessischen Landeskriminalamt stellt die Tötung von Lübcke das Ergebnis jahrelanger Planungen und Vorbereitungen des Angeklagten für ein "perfektes Verbrechen" dar. Die Vorbereitungen passten nicht zu der Darstellung von Stephan E., dass der Tod Lübckes nicht geplant gewesen sei und der Schuss aus der Waffe, die der mitangeklagte Markus H. getragen habe, sich unbeabsichtigt gelöst habe.

In den drei Videoaufzeichnungen mit zwei Geständnissen, die in den ersten fünf Verhandlungstagen des Prozesses gezeigt wurden, machte der Hauptangeklagte Stephan E. sehr unterschiedliche Angaben: Am 25. Juni 2019, zehn Tage nach der Festnahme, sagte er, er sei am 1. Juni allein nach Wolfhagen-Istha zum Haus Lübckes gefahren und habe dem Politiker auf der Terrasse am späten Abend gezielt in den Kopf geschossen. Ein halbes Jahr später hingegen beschuldigte er den Mitangeklagten Markus H.: Dieser, nicht er, habe Lübcke erschossen und zwar versehentlich, als er und H. den Politiker zur Rede stellen und verprügeln wollten.

An der revidierten Darstellung hatte schon der Ermittlungsrichter in der zweiten Befragung starke Zweifel. Auch die Bundesanwaltschaft folgt in ihrer Anklage der ersten Version der Geständnisse: Sie hat E. wegen Mordes angeklagt, H. wegen Beihilfe zum Mord. Beide sollen nach Auffassung der Anklage aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt haben.

Aufklärung zu den unterschiedlichen Darstellungen könnte E. im Gerichtssaal selbst geben. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nannte am Donnerstag Termine, an denen sich der Angeklagte im Prozess äußern werde. Dazu und für Rückfragen habe das Gericht nach der dreiwöchigen Sommerpause den 30. Juli sowie den 5. und den 7. August vorgesehen.

Mit dem Ende der dritten Videoaufzeichnung geht der Prozess nun in die Sommerpause. Am Montag, 27. Juli, wird er mit der Verlesung von Urkunden zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten fortgesetzt.