Auch Textmarker bringen nicht mehr Klarheit

Auch Textmarker bringen nicht mehr Klarheit
Lübcke-Prozess: Stephan E. beschuldigt Markus H. weiterhin
Im Mordprozess Walter Lübcke kommt der Hauptangeklagte Stephan E. erneut nur per Video zu Wort - und beschuldigt weiterhin den Mitangeklagten Markus H. Die Zweifel an seinem zweiten Geständnis bleiben.
02.07.2020
epd
Von Wiebke Rannenberg (epd)

Frankfurt a.M. (epd). Auch am vierten Verhandlungstag im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke steht ein Video im Mittelpunkt. Weil sich der Angeklagte in seinem zweiten Geständnis missverstanden gefühlt hatte, wollte er sich weiter äußern. So starren am Donnerstag im Oberlandesgericht Frankfurt am Main alle Prozessbeteiligten, Zuschauer und Medienvertreter erneut auf die Leinwand über dem Richtertisch, wo die ersten Stunden des insgesamt sechs Stunden langen dritten Videos in diesem Prozess laufen: Eine Aufzeichnung vom 5. Februar 2020 in einem Vernehmungsraum, Stephan E. in Trainingsjacke und Fesseln, daneben sitzt sein Verteidiger Frank Hannig.

E. habe das Gefühl gehabt, man habe ihm nicht geglaubt, sagte Hannig dort zu den beiden vernehmenden Beamten des hessischen Landeskriminalamts: "Das belastet ihn sehr." In der Sache bekräftigte E. die Vorwürfe gegen den Mitangeklagten Markus H.: Dieser, nicht er, habe Lübcke versehentlich erschossen, als er und H. den Politiker auf der Terrasse seines Hauses in der Nacht zum 2. Juni 2019 zur Rede stellen und verprügeln wollten. Geplant hätten sie die Tat gemeinsam, sie hätten zum Beispiel bereits 2016 und 2018 das Gelände rund um Lübckes Haus in Wolfhagen-Istha erkundet.

An dieser Darstellung äußerte der vernehmende Beamte vom hessischen Landeskriminalamt immer wieder Zweifel. Das hatte bei der Aussage des zweiten Geständnisses vom 8. Januar zuvor schon der Ermittlungsrichter getan bis hin zu der Aussage: "Ich glaube Ihnen das heute nicht." Im ersten Geständnis am 25. Juni 2019, zehn Tage nach seiner Festnahme, hatte E. erklärt, er habe Lübcke in dieser Nacht auf der Terrasse seines Hauses erschossen und sei dabei allein gewesen.

Immer wieder fragte der Beamte in dem Video nach Einzelheiten, nach Wegen, Standorten, Waffenverstecken, Kontakten zu bekannten Rechtsextremisten - bis hin zu der Frage, ob die beiden Männer "links oder rechts vom Baum" gegangen seien. Mit neonfarbenen Textmarkern sollte E. die Standorte auf Fotos vom Haus und von der Umgebung einzeichnen.

Die Zuschauer im Gerichtssaal konnten manche Antwort wegen des schlechten Tons der Aufzeichnung nicht verstehen. E. selbst folgte der Vorführung mit ernster Miene, der Mitangeklagte H. las das Wortprotokoll mit.

Immer wieder kreisten die Fragen darum, ob es tatsächlich keine Tötungsabsicht gegeben hatte. Wieso hätten die Männer dann zwar ihr Handy daheim gelassen, aber weder Handschuhe noch Maske getragen und seien so das Risiko eingegangen, dass Lübcke sie erkennen könnte, fragte der Beamte. E. schilderte seine Befürchtungen vor der Handyüberwachung.

Immer wieder verwies er auf H.: Von ihm sei der Plan, den Politiker einzuschüchtern, zuerst ausgegangen. Auf Nachfrage seines Verteidigers bestätigte er, dass er den Plan ohne H. sogar wieder vergessen hätte.

Doch auch die Bundesanwaltschaft folgte der ersten Version der Geständnisse: Sie hat E. wegen Mordes angeklagt, H. wegen Beihilfe zum Mord. Beide sollen nach Auffassung der Anklage aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt haben.

Aufklärung zu den unterschiedlichen Darstellungen könnte E. im Gerichtssaal selbst geben. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nannte die Termine, an denen sich der Angeklagte im Prozess äußern werde. Für dessen Aussagen und Rückfragen dazu habe das Gericht nach der dreiwöchigen Sommerpause den 30. Juli sowie den 5. und den 7. August vorgesehen.

Für den Verhandlungstag davor, den 28. Juli, kündigte der Richter zudem eine Aussage des Sohnes von Walter Lübcke, Jan-Hendrik Lübcke, an. In drei weiteren Verhandlungstagen sollen später rund zehn Kriminalbeamte als Zeugen gehört werden. Bis Ende Oktober hat das Gericht derzeit insgesamt 32 Verhandlungstage vorgesehen.

Während im Gericht die juristische Bewertung des Todes von Walter Lübcke läuft, hat der Hessische Landtag mit der politischen Aufarbeitung begonnen: Am Dienstagabend konstituierte sich der Untersuchungsausschuss, der eventuelle Versäumnisse der Sicherheitsbehörden klären soll. Am Donnerstag nahm er noch vor der Sommerpause die Arbeit auf.