Rüstungsexporte 2019 wieder deutlich gestiegen

Rüstungsexporte 2019 wieder deutlich gestiegen

Berlin (epd). Die Rüstungsexporte aus Deutschland steigen wieder. Die Bundesregierung erteilte 2019 Einzelgenehmigungen für Ausfuhren in Höhe von 8,015 Milliarden Euro, wie aus dem Rüstungsexportbericht hervorgeht, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Im Jahr davor waren Ausfuhren von Rüstungsgütern im Umfang von 4,8 Milliarden Euro genehmigt worden. Als Grund für den Anstieg nannte das Bundeswirtschaftsministerium unter anderem Großaufträge. So habe 2019 ein großes Beschaffungsvorhaben des EU-Partners Ungarn fast ein Viertel des Gesamtwertes aller Einzelgenehmigungen ausgemacht.

Insgesamt entfiel 2019 ein Anteil von 55,9 Prozent der Genehmigungen auf Lieferungen an EU- und Nato-Länder sowie Australien, Japan, Neuseeland und die Schweiz, die den Nato-Staaten gleichgestellt sind. Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 3,53 Milliarden Euro erteilt, nach 2,6 Milliarden Euro im Vorjahr. Empfängerländer waren 2019 unter anderem Ägypten, Chile, Indien, Indonesien, Israel, Jordanien, Kuwait, Südafrika, Südkorea und Oman.

Der Wert der Genehmigungen an Drittstaaten 2019 entspreche in etwa dem Durchschnittswert der vergangenen fünf Jahren, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Nur 43 von insgesamt 2.881 Genehmigungen für Rüstungsexporte in diese Staaten beträfen Kriegswaffen. Der Begriff Rüstungsgüter umfasst laut Bundesregierung auch Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABC-Schutzausrüstungen, Sicherheitsglas und gepanzerte Fahrzeuge.

Der Gesamtwert der besonders umstrittenen Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich laut dem Bericht im Jahr 2019 auf 69,49 Millionen Euro. Davon entfielen 99,4 Prozent auf EU, Nato oder gleichgestellte Länder. Der Export von Kleinwaffen wird vielfach kritisiert, da sie in bürgerkriegsähnlichen Konflikten eine wichtige Rolle spielen.

Die Bundesregierung bekräftigte, dass sie eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik betreibe. Deutschland stehe zu seinen Bündnispflichten. Ausfuhren in Drittstaaten erfolgten ebenfalls im sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik, etwa als Beitrag zur Grenzsicherung oder zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.