Katholische Gemeinden können weiter Noten kopieren

Katholische Gemeinden können weiter Noten kopieren

Bonn (epd). Katholische Gemeinden in ganz Deutschland dürfen für Gottesdienste und ähnliche Veranstaltungen weiterhin Noten kopieren und diese für ihre Gemeindemitglieder auslegen. Die Rechteverwertungsgesellschaft VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) verlängerten ihren Gesamtvertrag zum Vervielfältigen von Noten und Liedtexten um zehn Jahre bis Ende 2029, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Montag in Bonn mitteilte. Auch kleine Liedhefte mit maximal acht Seiten dürfen die Gemeinden demnach für einmalige Anlässe wie Trauungen oder Kommuniongottesdienste drucken.

Nicht zur Vereinbarung gehören Notenkopien für andere gemeindliche Veranstaltungen, Liedhefte größeren Umfangs und für Großveranstaltungen sowie Notenkopien für Chöre, Orchester und Instrumentalisten, wie es hieß. Auch über Beamer "oder Ähnlichem" dürften die Noten nicht projiziert werden.

Beide Seiten betonten, durch die Vertragsverlängerung bestehe für die Gemeinden Rechtssicherheit, gleichzeitig erhielten Künstler und Verlage eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke.

Die VG Musikedition verhandelt für Verlage, Komponisten, Textdichterinnen und Herausgeber Urheberrechte und Vergütungsansprüche, die nach eigenen Angaben aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nur kollektiv, also von einer Verwertungsgesellschaft, wahrgenommen werden können.