Generalstaatsanwaltschaft beantragt für Logopäden über 13 Jahre Haft

Generalstaatsanwaltschaft beantragt für Logopäden über 13 Jahre Haft
Der Würzburger Logopäden-Prozess geht seinem Ende entgehen. Am Montag begannen in dem Prozess wegen Kindesmissbrauchs nichtöffentlich die Plädoyers.

Würzburg (epd). Im Würzburger Prozess gegen einen Logopäden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Herstellung von Kinderpornografie hat die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und neun Monaten verlangt. Sie sprach sich am Montagnachmittag für ein lebenslanges Berufsverbot, aber nicht für eine Sicherungsverwahrung aus, wie das Gericht am Abend mitteilte. Die Öffentlichkeit war bei den Plädoyers ausgeschlossen.

Die Anklagevertreterin beantragte laut Gerichtssprecher, die Verurteilung des 38-jährigen Beschuldigten in 64 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und in zwei Fällen wegen des Herstellens kinderpornographischer Schriften. Die Nebenklägervertreter hätten sich in ihren Plädoyers dem beantragten Strafmaß angeschlossen, forderten jedoch teilweise die Anordnung der Sicherungsverwahrung, erklärte das Gericht.

Am Montagvormittag hatte die Strafkammer die letzten beiden Zeugen vernommen. Die Leiter der Justizvollzugsanstalten Würzburg und Bamberg wurden zu den Bedingungen der Untersuchungshaft des Angeklagten befragt. Dessen Verteidiger wollten wissen, ob ihr Mandant in der JVA Repressalien durch Mithäftlinge ausgesetzt sei.

Der Logopäde soll sich in seiner Praxis oder in zwei evangelischen Kitas in Würzburg an insgesamt sieben teils schwerbehinderten Jungen im Alter von zwei bis sechs Jahren vergangen haben. Von seinen Taten soll er Fotos und Videos angefertigt und im Darknet verbreitet haben.

Zum Prozessauftakt im März hatte der Mann die Taten gestanden. Der nächste Prozesstag ist der 25. Mai. Dann könnte auch schon das Urteil fallen, wie das Gericht mitteilte.