Noch keine Plädoyers im Würzburger Missbrauchsprozess

Noch keine Plädoyers im Würzburger Missbrauchsprozess

Würzburg (epd). Im Prozess gegen einen Logopäden vor dem Würzburger Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs sowie der Herstellung von Kinderpornografie sind am Donnerstag anders als geplant noch nicht die Plädoyers gehalten worden. Ein Beweisantrag der Verteidigung verzögerte den Prozess noch einmal. Laut einer Mitteilung des Gerichts will ein Verteidiger, dass sich die Haftbedingungen für den 38-jährigen Angeklagten strafmildernd auswirken. Beim nächsten Gerichtstermin am 18. Mai sollen daher zwei Zeugen aus den Justizvollzugsanstalten Bamberg und Würzburg vernommen werden.

Zu Beginn des Prozesses Anfang März hatte der Logopäde Oliver H. alle ihm vorgeworfenen Taten in vollem Umfang eingeräumt. In zwei evangelischen Kitas sowie in zwei Praxen soll sich der Angeklagte in 66 Fällen an sieben Jungen im Alter von zwei bis sechs Jahren vergangen haben. Die meisten Betroffenen sind schwer geistig oder auch körperlich behindert.

Im Lauf der Verhandlung hatte ein Gutachter in nichtöffentlicher Sitzung dem Angeklagten bescheinigt, dass bei ihm aus klinisch-psychiatrischer Sicht eine Pädophilie vorliege. Die beeinträchtige aber nicht die Steuerungsfähigkeit des Mannes. Laut einer Mitteilung des Gerichts schätzte der Sachverständige die Möglichkeit als sehr gering ein, dass der Logopäde rückfällig wird, wenn er eine Therapie macht.

Der geständige Mann war Ende März 2019 nach der Durchsuchung seiner Wohnung und Praxen festgenommen worden. Bis zu seiner Verhaftung und dem Bekanntwerden der Vorwürfe war er ein gefragter Therapeut.