Verhandlung zum Sonntagsschutz in sächsischen Call-Centern

Verhandlung zum Sonntagsschutz in sächsischen Call-Centern

Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt seit Mittwochvormittag über die Frage, ob die Kirchen in Sachsen künftig an Genehmigungen zur Sonntagsarbeit in Call-Centern beteiligt werde müssen. Mit einer Entscheidung wird im Laufe des Tages gerechnet. Nach Schätzungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens könnten im Freistaat mehrere Tausend Menschen betroffen sein.

Klägeranwalt Friedrich Kühn erklärte, alle anderen Bundesländer hätten für Call-Center Verordnungen erlassen, die die Arbeit an Sonn- und Feiertagen regelten. Sachsen sei den Sonderweg gegangen, jeweils Ausnahmebewilligungen auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes zu erteilen.

Dies hatte die evangelische Landeskirche 2016 zum Anlass genommen, bei der zuständigen sächsischen Landesdirektion zu beantragen, an den Bewilligungsverfahren beteiligt zu werden. Die Landesdirektion lehnte ab, die Landeskirche zog vor das Verwaltungsgericht Dresden und bekam recht. Im April 2019 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen das Urteil, woraufhin der Freistaat die Revision durch das Bundesverwaltungsgericht beantragte.

In der Leipziger Verhandlung wird insbesondere die Frage geklärt, ob die Kirche nach Paragraf 13 des Verwaltungsverfahrensgesetzes einen Anspruch hat, an den Ausnahmebewilligungen beteiligt zu werden und sich dabei auf die grundgesetzlich verbriefte Religionsfreiheit beziehen kann. Zudem muss der 8. Revisionssenat entscheiden, ob die Kirche einen Anspruch auf Einsicht in alle bereits erteilten Genehmigungen hat, soweit diese noch wirksam sind.