Saarland muss Ausgangsbeschränkungen lockern

Saarland muss Ausgangsbeschränkungen lockern

Saarbrücken (epd). Die Ausgangsbeschränkungen im Saarland müssen nach einer Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs umgehend gelockert werden. So können sich Eheleute, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister oder Personen, die zusammenleben, mit maximal einer weiteren Person unter Beachtung des Kontaktreduzierungs- und des Abstandsgebots wieder im privaten Raum treffen, wie das Gericht am Dienstagabend in Saarbrücken mitteilte. Auch das Verweilen im Freien sei unter Beachtung des Kontaktreduzierungs- und des Abstandsgebots wieder erlaubt. Ein Bürger des Saarlandes hatte einen entsprechenden Eilantrag gestellt. (AZ: Lv 7/20)

Der Antragsteller hatte verlangt, im Wege einer einstweiligen Anordnung die Corona-Verordnung im Saarland auszusetzen. Er habe sich durch das grundsätzliche Verbot des Verlassens der eigenen Wohnung in seinem Grundrecht der Freiheit der Person verletzt gesehen, hieß es.

Der Verfassungsgerichtshofs erklärte, "dass aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung mehr bestehen". Im März seien die Maßnahmen geboten gewesen. Die mit der Ausgangsbeschränkung verbundenen Grundrechtseingriffe müssten allerdings jeden Tag auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden.

Bei einem Vergleich der Infektions- und Sterberaten in den deutschen Bundesländern mit und ohne Ausgangsbeschränkung lasse sich kein Rückschluss auf die Wirksamkeit dieser Maßnahme ziehen. "Zum anderen hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina dazu geraten, sobald irgend möglich eine vorsichtige Lockerung der Freiheitsbeschränkungen einzuleiten, um weitere kollaterale Nachteile zu beschränken und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten", erklärte das Gericht.

In einer Videobotschaft reagierte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Dienstagabend auf die Entscheidung. "Jetzt ist uns der Verfassungsgerichtshof zuvorgekommen", sagte er mit Blick auf die Ablösung der Ausgangsbeschränkung durch eine Kontaktbeschränkung. Diese hatte er zusammen mit der Vize-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) am Nachmittag für kommenden Montag angekündigt. Demnach sollen Museen, Zoos, Friseure und solche Sportstätten, bei denen ein geringes Infektionsrisiko besteht, wieder öffnen. Auch Gottesdienste dürfen dann unter Auflagen wieder stattfinden.

Kritisch äußerte Hans sich zu der Möglichkeit eines Treffens mit Verwandten und einer weiteren Person im Privaten. "Diese Entscheidung ist zu akzeptieren", sagte er. "Dennoch empfehle ich Ihnen, versuchen Sie Kontakte zu Personen außerhalb Ihres eigenen Hausstands, wenn möglich, zu vermeiden." Mit kleinen Kindern im Haus sei es fast unmöglich, den Abstand von zwei Metern bei einem Besuch von Verwandten einzuhalten. "Setzen Sie unseren großen Erfolg bitte nicht aufs Spiel", appellierte er an die Saarländer.