Corona-Kabinett billigt Konzept für Gottesdienste

Corona-Kabinett billigt Konzept für Gottesdienste

Berlin (epd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten wollen wie ursprünglich geplant am kommenden Donnerstag über die Möglichkeit religiöser Zusammenkünfte während der Corona-Pandemie beraten. Am Montag beriet und billigte das sogenannte Corona-Kabinett der Bundesregierung das von den Religionsgemeinschaften eingereichte Rahmenkonzept, wie Regierungssprecher Steffen Seibert im Anschluss in Berlin mitteilte. Am Donnerstag sollen die Regierungschefs darüber entscheiden.

Seibert lobte das "Problembewusstsein und die verantwortungsvolle Haltung der Religionsgemeinschaften", ihren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten. Sie hätten jeden Teil der Liturgie ihrer Gottesdienste und Feiern geprüft. An den Beratungen beteiligt waren die evangelische, katholische und orthodoxe Kirche, der Zentralrat der Juden sowie der Koordinationsrat der Muslime.

Die Konzepte der Religionsgemeinschaften sehen Abstands- und Hygieneregeln vor. Große Feste wie Taufen oder Konfirmationen sollen verschoben werden oder nur im kleinen Kreis stattfinden. Für Abendmahl- oder Eucharistiefeiern gelten - wenn sie überhaupt stattfinden müssen - besondere Regeln, etwa Handschuhpflicht, und die Empfehlung, auf den Wein zu verzichten. Der Koordinationsrat der Muslime rät dazu, eigene Gebetsteppiche in die Moschee mitzubringen.

Zur Eindämmung der Pandemie hatten die Bundesländer im März auch Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen verboten. Mitte April wurden den Religionsgemeinschaften Lockerungen in Aussicht gestellt. In Sachsen und Thüringen sind Gottesdienste bereits wieder erlaubt. Fünf weitere Bundesländer haben bereits Startdaten Anfang Mai festgelegt. Dabei gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regeln.

Jedes Bundesland entscheide für sich, kommentierte ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das unterschiedliche Vorgehen der Bundesländer bereits vor den Beratungen am Donnerstag. Regionale Unterschiede seien zu akzeptieren. Der Bund habe ein Interesse daran, ein möglichst einheitliches Vorgehen zu erreichen.