Opfer-Anwälte: Loveparade-Prozess nicht einstellen

Opfer-Anwälte: Loveparade-Prozess nicht einstellen

Düsseldorf (epd). Anwälte der Opfer der Loveparade-Katastrophe appellieren an das Landgericht Duisburg, das Verfahren nicht einzustellen. Auch angesichts einer Unterbrechung wegen der Corona-Pandemie gebe es keinen Grund, das Verfahren jetzt überstürzt zu beenden, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung von 14 Nebenklagevertretern. Im Frühjahr habe das Gericht den Nebenklägern noch zugesichert, die Ursachen der Katastrophe umfassend aufzuklären.

Erst nach der Anhörung des Gutachters könnten in einem Rechtsgespräch der Fortgang des Loveparade-Verfahrens und gegebenenfalls dessen Einstellung erörtert werden, erklärten die Anwälte. Die Nebenkläger und ihre Vertreter erhofften sich von dem 3.800 Seiten umfassenden Gutachten "Struktur und Durchblick im Dickicht des sich mehrfach überlagernden, multikausalen Geschehens", das vor zehn Jahren zu der Katastrophe mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten geführt habe. Die Nebenkläger hätten viele Fragen an den Gutachter und müssten die Möglichkeit erhalten, diese Fragen in einer öffentlichen Verhandlung zu stellen.

Da der Prozess im Kongresszentrum der Messe Düsseldorf stattfinde, gebe es wegen der Größe des Saals bessere Bedingungen als in anderen Gerichtssälen eine Hauptverhandlung auch unter den verstärkten "Corona-Bedingungen" durchzuführen, erklärten die Vertreter der Nebenklage. Für eine Einstellung des Hauptverfahrens würden weder die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, noch gebe der Verlauf der Pandemie dazu Anlass.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte am 17. April erklärt, dem Vorschlag des Landgerichts Duisburg zu folgen und einer Einstellung des Verfahrens zuzustimmen. Nach Ansicht der Anklagebehörde seien die Ursachen für das Unglück geklärt und einige der Verfahrensbeteiligten aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gefährdet. Zudem verjährt der Vorwurf der fahrlässigen Tötung am 27. Juli, ein Abschluss des Prozesses bis dahin sei unwahrscheinlich. Die Entscheidung über eine Einstellung des Verfahrens fällt voraussichtlich beim nächsten Sitzungstermin am 4. Mai.

In dem im Dezember 2017 im Congress Center Ost der Messe Düsseldorf gestarteten Prozess mussten sich zunächst zehn Angeklagte unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Bei dem Techno-Festival waren am 24. Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen gestorben, mehr als 650 wurden verletzt. Im Februar 2019 wurde bereits der Strafprozess gegen sieben Angeklagte ohne Auflagen eingestellt. Gegen drei weitere Mitarbeiter der Veranstalterfirma Lopavent wurde das Verfahren fortgesetzt, weil sie eine Einstellung des Prozesses abgelehnt hatten.