Telefonische Krankschreibungen sollen weiter möglich sein

Telefonische Krankschreibungen sollen weiter möglich sein

Berlin (epd). Ärzte sollen Arbeitnehmer bei leichten Atemwegsbeschwerden doch weiter telefonisch krankschreiben dürfen. Diese Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Pandemie solle voraussichtlich verlängert werden und rückwirkend zum Montag gelten, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen in Berlin mit. Der Ausschuss werde noch am Montag "mit hoher Wahrscheinlichkeit" eine Verlängerung der Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen bis zum 4. Mai beschließen, hieß es.

"Damit besteht vorerst weiterhin die Möglichkeit, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann", erklärte der Gemeinsame Bundesausschuss. Ärzte könnten im Vorgriff auf die Entscheidung des Ausschusses die Arbeitsunfähigkeit für maximal eine Woche bescheinigen. Die Krankschreibung könne einmal verlängert werden.

Der Bundesausschuss hatte am Freitag mitgeteilt, dass die zunächst bis zum 19. April befristete Ausnahmeregelung zur Entlastung der Arztpraxen nicht verlängert werde. Damit hätten Versicherte sich ab Montag für eine Krankschreibung wieder persönlich untersuchen lassen müssen. Die Entscheidung hatte unter anderem bei Medizinern und Gewerkschaften zu teils scharfer Kritik geführt.

Weiterhin gilt laut Bundesausschuss, dass Versicherte bei typischen Covid-?19-Symptomen, nach Kontakt zu Infizierten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen sollten, um das weitere Vorgehen zu besprechen.