Kleine Gottesdienste ab Montag in Sachsen möglich

Kleine Gottesdienste ab Montag in Sachsen möglich
Bundesweite Lockerung nicht vor Anfang Mai in Sicht
Als erstes Bundesland hat Sachsen beschlossen, Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern wieder zu ermöglichen. Für das übrige Deutschland gibt es in der Corona-Krise noch keine Lockerungen für das religiöse Leben. Die sind für Anfang Mai in Arbeit.

Frankfurt a.M. (epd). Nach einem Gespräch zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Bund ist klar: Bundesweit wird es vor Anfang Mai keine Lockerungen der Corona-Beschränkungen für Gottesdienste geben. Bislang einzige Ausnahme ist der Freistaat Sachsen.

Die christlichen Kirchen, der Zentralrat der Juden und die islamischen Moscheeverbände sollen in der kommenden Woche Konzepte vorlegen, wie Gottesdienste mit den nötigen Hygieneregeln abgehalten werden können. Das berichteten Teilnehmer des Gesprächs am Freitag im Bundesinnenministerium in Berlin übereinstimmend. Bund und Länder würden am 30. April auf Basis der Konzepte über eine Lockerung der geltenden Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie für Gottesdienste beraten, teilte das Innenministerium mit.

Entscheiden müssen dann jedoch die einzelnen Bundesländer. Als erstes Bundesland entschied Sachsen am Freitag, kleine Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern sowie einem Pfarrer und einem Kantor ab Montag wieder möglich zu machen. Das Treffen mit Innenstaatssekretär Markus Kerber am Freitag in Berlin diente vor allem dem Austausch und der Vermittlung.

Evangelische und katholische Kirche kündigten an, in der kommenden Woche entsprechende Konzepte mit Abstands- und Hygieneregelungen vorzulegen. Ziel sei, "möglichst bald" wieder Gottesdienste abhalten zu können. Ob das schon am ersten Mai-Wochenende der Fall sein könnte, sei offen und gegebenenfalls je nach den Bedingungen der einzelnen Gemeinden regional unterschiedlich, sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU), sagte: "Denkbar wäre, die Anzahl der Gottesdienstbesucher zu begrenzen, Gottesdienste im Freien, das Angebot von Gottesdiensten zu erhöhen und in den Kirchen, Moscheen und Synagogen einen Mindestabstand zu gewährleisten." Was im Plenarsaal des Bundestages möglich sei, müsse auch in Gotteshäusern erlaubt sein.

Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, erklärte, die Gläubigen wüssten das Signal aus dem Gespräch im Ministerium als Zeichen der Hoffnung zu schätzen. Viele litten unter den Beschränkungen ihrer religiösen Praxis. Die katholische Kirche wurde vom Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, bei dem Gespräch vertreten.

Auch der Zentralrat der Juden will ein Hygienekonzept vorlegen, teilte er am Freitag mit. Zentralratspräsident, Josef Schuster, begrüßte ebenso wie der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm die einmütige Vereinbarung zwischen Bund und Religionsgemeinschaften. Ein weiteres zentrales Anliegen der Kirchen sei die Gewährleistung der Seelsorge an Kranken und Sterbenden gewesen, sagte Bedford-Strohm. Auch hier habe Einigkeit bestanden, dass die Kirchen bei der Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe stärker unterstützt würden.

Der Sprecher des Koordinierungsrats der Muslime, Burhan Kesici, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die muslimischen Glaubensgemeinschaften würden sich an die Beschränkungen halten. Für die Muslime beginnt Ende der kommenden Woche der heilige Fastenmonat Ramadan. Nach dem 3. Mai wolle man sehen, wie Gebete in den Moscheen stattfinden könnten. Beten und Fasten sind im Ramadan zentral für Muslime.

epd lbm/lob/co/bm/hei kfr