Bundesverfassungsgericht billigt hessisches Gottesdienstverbot

Bundesverfassungsgericht billigt hessisches Gottesdienstverbot

Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat am Karfreitag das Verbot von Gottesdiensten zur Eindämmung der Corona-Pandemie gebilligt. Die 2. Kammer des Ersten Senates hat aber auch klargestellt, dass es sich bei der Untersagung von Gottesdiensten um einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit handle, dessen Angemessenheit von den zuständigen Stellen regelmäßig überprüft werden müsse. Im konkreten Fall ging es um einen gläubigen Katholiken aus Hessen, der gegen die Anti-Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung geklagt und gefordert hatte, sie vorläufig außer Vollzug zu setzen (Az: 1BvQ 28/20).

Das Bundesverfassungsgericht teilte weiter mit, dass der Kläger nachvollziehbar dargelegt habe, dass der Besuch der Eucharistiefeier nach katholischer Überzeugung zentraler Bestandteil des Glauben sei, deren Fehlen auch "nicht durch (...) alternative Formen" kompensiert werden könne. Dies gerade auch im Hinblick auf die Osterfeiertage als "dem Höhepunkt des religiösen Lebens der Christen". Demgegenüber stehe die Gefahr der erhöhten Ansteckung mit dem Coronavirus durch die vielen Besucher der Gottesdienste. Nach Auffassung des Gerichts habe der Schutz vor dieser Gefahr Vorrang vor der Glaubensfreiheit.

Die 2. Kammer stellte aber auch klar, dass für diese Folgeabwägung auch die Befristung der Anti-Corona-Verordnung der Landesregierung bis zum 19. April von Bedeutung gewesen sei. Damit sei sichergestellt, dass die Verordnung "unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Corona-Pandemie fortgeschrieben werden muss". Hierbei müsse jeweils eine "strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen".