Gericht: Krankenhaus darf werdendem Vater Zutritt verweigern

Gericht: Krankenhaus darf werdendem Vater Zutritt verweigern

Leipzig (epd). Das Leipziger Universitätsklinikum darf werdenden Vätern laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig wegen des Coronavirus den Zutritt zum Kreißsaal verwehren. Zwar sei das Interesse des Antragstellers, eines werdenden Vaters von Zwillingen, nachvollziehbar, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Dieses müsse jedoch in der aktuellen Lage zurücktreten, in der es "ein elementar wichtiges öffentliches Interesse" sei, den funktionierenden Krankenhausbetrieb aufrechtzuerhalten. (AZ: 7 L 192/20)

Die Uniklinik hatte vergangenen Freitag verfügt, bei Entbindungen keine Begleitpersonen mehr in den Kreißsaal zu lassen. Zur Begründung hieß es, man wolle Patienten, Kinder und Mitarbeitende vor einer weiteren Verbreitung des Coronavirus schützen.

Das Gericht wertete diese Regelung als verhältnismäßig, also als "geeignet, erforderlich und angemessen". Um den Dienstbetrieb der Klinik aufrechtzuerhalten, sei auch kein milderes Mittel gegeben. So sei etwa ein vor der Entbindung durchgeführter Coronatest nicht geeignet zu ermitteln, ob zum Zeitpunkt der Entbindung nicht doch eine Infektion vorliege. Zudem sei aktuell nicht genügend Schutzkleidung vorhanden, um sie Besuchern von Entbindenden zur Verfügung zu stellen. Die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht ist möglich.