Verwaltungsgerichtshof bestätigt Gottesdienst-Verbot im Südwesten

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Gottesdienst-Verbot im Südwesten

Mannheim (epd). Nach Gerichtsentscheidungen in Berlin und Hessen hat jetzt auch der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof das Gottesdienstverbot an Ostern bestätigt. Die Richter verwarfen den Eilantrag eines Klägers als unzulässig, wie das Gericht am Mittwoch in Mannheim mitteilte. Der Beschluss sei unanfechtbar (Az. 1 S 871/20). Wegen der Corona-Pandemie sind bundesweit Gottesdienste untersagt.

Der Kläger, der Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist, sah sich in seiner grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit verletzt. Sein Eilantrag scheiterte aus formalen Gründen. Weil vor dem Verwaltungsgerichtshof Anwaltszwang besteht und der Kläger nicht von einem Anwalt vertreten wurde, nahm das Gericht nach eigenen Angaben keine inhaltliche Prüfung der Corona-Verordnung des Landes vor.

Gegen die Gottesdienst-Verbote sind in mehreren Bundesländern Klagen anhängig. In Leipzig entschied das Verwaltungsgericht am Montag, dass die entsprechende Allgemeinverfügung des sächsischen Gesundheitsministeriums rechtens ist. Nach Auffassung des Gerichts ist die Regelung "notwendig, angemessen und verhältnismäßig". (VG 14 L32/20) Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte am Dienstag die vorübergehende Untersagung von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und anderen Gotteshäusern während der Corona-Pandemie für rechtmäßig erklärt. (AZ: 8 B 892/20). (0922/08.04.2020)