Hilfswerk: Kinder in Deutschland besser vor Armut schützen

Hilfswerk: Kinder in Deutschland besser vor Armut schützen

Berlin (epd). Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert stärkere Anstrengungen, um mehr Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen. Das sei auch deshalb dringend nötig, weil sich durch die Corona-Krise der Anteil armer Mädchen und Jungen weiter erhöhen werde, teilte das Hilfswerk am Donnerstag in Berlin mit. Nach eigenen Berechnungen sei der Anteil der Minderjährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf 33,9 Prozent gestiegen. Vor fünf Jahren habe der Wert noch bei 31,8 Prozent und im Vorjahr bei 33,4 Prozent gelegen.

Zum Jahresende 2019 waren den Angaben nach von rund 5,5 Millionen Personen in Bedarfsgemeinschaften knapp 1,9 Millionen Kinder und Jugendliche. Deshalb seien eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut sowie eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung erforderlich, erklärte die Hilfsorganisation.

Es sei davon auszugehen, dass sich aufgrund der Corona-Krise die Zahl der bedürftigen Kinder deutlich erhöhe, hieß es weiter. Gründe dafür seien die steigende Arbeitslosigkeit und der damit einhergehende Zuwachs bei den Hartz-IV-Haushalten sowie die in der Kurzarbeit sinkenden Löhne und Gehälter. Das Kinderhilfswerk forderte eine Aufstockung des Regelsatzes um 100 Euro für Kinder und Jugendliche, zumindest solange Schulen und Kitas geschlossen seien.

"Die von der Bundesregierung bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern sind ein Schritt in die richtige Richtung, werden aber an vielen Stellen Armut nicht verhindern können und müssen entsprechend ausgeweitet werden", heißt es in der Mitteilung.

Präsident Thomas Krüger sagte: "Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt." Damit seien Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Mittelfristig könne die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern.