Pflegebevollmächtigter: Angehörige müssen Sterbende begleiten dürfen

Pflegebevollmächtigter: Angehörige müssen Sterbende begleiten dürfen
Verband: Schutz aller Beteiligten muss gewährleistet sein
Nicht jeder Angehörige, der sterbende Familienmitglieder in Heimen oder Hospizen besuchen will, wird hereingelassen. Experten beklagen unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern und fordern Abhilfe.

Frankfurt a.M., Berlin (epd). Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat gefordert, dass Angehörige auch in der Corona-Krise sterbende Pflegebedürftige begleiten dürfen. "Es muss doch möglich sein, dass Familienmitglieder die Hand ihres sterbenden Vaters halten können, und wenn sie dabei Handschuhe tragen", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstag). Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband begrüßte die Forderung grundsätzlich, wies aber zugleich auf die noch immer bestehenden Risiken von Infektionen in den Einrichtungen hin.

Westerfellhaus sagte: "Wenn sterbende Pflegebedürftige es wollen, dass Angehörige da sein können, dann muss man das möglich machen." Damit werde mehr erreicht "als wenn man pauschale Besuchsverbote ausspricht und die Betroffenen allein lässt". Er plädierte für einheitliche Regeln, wie weit das Besuchsverbot reichen solle. "In jedem Bundesland, in jeder Kommune läuft das anders", kritisierte der Pflegebevollmächtigte.

Mit Blick auf Todesfälle nach Corona-Infektionen in Pflegeheimen betonte er, er sei sicher, dass die Verantwortlichen in den Heimen und der ambulanten Pflege alles dafür täten, die Pflegebedürftigen zu schützen. Dafür sei aber auch ausreichend Schutzmaterial nötig.

Auf epd-Anfrage sagte Bernd Bolze, Geschäftsführer des Hospiz- und Palliativverbandes, die Hospize hielten sich an die durch die Landesregierungen vorgegebenen Kontaktregelungen. "Sofern Besuche möglich sind, werden entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen, indem unter anderem die Anzahl der Besucher und die Besuchszeiten eingeschränkt werden."

Auch er verwies darauf, dass die Regelungen für Besuche Sterbender derzeit nicht einheitlich seien. Man sei aber auf Landesebene im Kontakt mit den Behörden, "um Absprachen zu treffen, die Besuche nach Möglichkeit nicht grundsätzlich ausschließen und gleichzeitig den Schutz aller Beteiligten gewährleisten", erläuterte Bolze.

Abschließend betonte der Geschäftsführer, vor allem das Fehlen von Schutzkleidung stehe einer möglichst großzügigen Besuchsregelung im Weg. "Eine für die Hospize in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung würde vieles erleichtern."

epd db/ug jup