Gericht: Keine Zwangsräumung wegen Corona-Pandemie

Gericht: Keine Zwangsräumung wegen Corona-Pandemie

Berlin (epd). Das Landgericht Berlin hat die Rechte von Mietern gestärkt, denen während der Corona-Krise eine Zwangsräumung droht. Auf Antrag eines vom Amtsgericht Berlin-Mitte zur Räumung verurteilten Mieters entschied die für Berufungen in Mietsachen zuständige Kammer, dass gerichtliche Räumungsfristen wegen der Corona-Pandemie mindestens bis 30. Juni zu verlängern sind. Die Beschaffung von Ersatzwohnraum auf dem ohnehin angespannten Berliner Wohnungsmarkt sei nicht zuletzt wegen der Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus derzeit unwahrscheinlich, erklärte das Gericht am Freitag zur Begründung. (67 S 16/20)

Das Amtsgericht Mitte hatte den Mieter im Dezember 2019 zur Räumung bis 31. März 2020 verurteilt. Dieser hatte eine Verlängerung bis 30. Juni beantragt, weil er wegen der Corona-Krise keinen Ersatzwohnraum finde. Diesem Antrag entsprachen die Richter des Landgerichts. Für den Erfolg eines solchen Verlängerungsantrags sei wesentlich, ob die gewährte Räumungsfrist hinreichend lang bemessen ist, um Ersatzwohnraum finden zu können. Nach Auffassung der Richter war die bis zum 31. März gewährte Räumungsfrist insbesondere in der jetzigen Situation aber zu kurz. Eine davon abweichende Beurteilung käme nur in Betracht, wenn der Verbleib eines Räumungsschuldners in der Mietsache eine Gefahr für Leib oder Leben darstelle.

Erst kürzlich hatten die Berliner Amtsgerichte ihre Gerichtsvollzieher angewiesen, wegen der Ausbreitung des Coronavirus auf Wohnungsräumungen und Zählersperren etwa bei Strom und Gas weitestgehend zu verzichten. Im vergangenen Jahr gab es in Berlin 4.299 Räumungsaufträge.