Bätzing-Lichtenthäler verteidigt Kontaktsperren

Bätzing-Lichtenthäler verteidigt Kontaktsperren

Köln (epd). Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) verteidigt die von der Politik in der Corona-Krise verordneten Kontaktsperren. Die Reduzierung von Kontakten zwischen Menschen sei das wirksamste Mittel, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, erläuterte sie am Montag in einer Sonderausgabe der ARD-Talkshow "hart aber fair". "Wir sind alle räumlich auf Abstand, aber gedanklich stehen wir zusammen", sagte Bätzing-Lichtenthäler.

Ebenso wie der Heinsberger Landrat Stephan Pusch (CDU) und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, appellierte die Ministerin an die Solidarität der Menschen. Pusch sagte, solidarisch zu sein, sei das beste Medikament. Das Virus habe die Sprengkraft, die ganze Welt zu verändern, sagte Pusch, dessen Landkreis besonders stark vom Coronavirus betroffen ist. Bedford-Strohm äußerte sich anerkennend, wie viele Menschen die Einschränkungen in ihrem Leben akzeptieren. "Zeichen der Liebe" wie Umarmungen seien angesichts der Ansteckungsgefahr zum "Feind der Liebe" geworden.

Der Bonner Virologe Hendrik Streeck räumte ein, dass die aktuellen Infektionszahlen des Robert Koch-Instituts noch keinen Hinweis darauf geben, ob die politischen Maßnahmen wirken. Generell seien Prognosen schwierig, die wissenschaftlichen Erkenntnisse gingen auf wenige Studien zurück. Ziel sei es, jetzt eine "Handbremse" anzuziehen, um in der Folge die Pandemie kontrollieren zu können, sagte der Direktor des Instituts für Virologie an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn.

Der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam verwies auf rechtliche Bedenken gegen den starken Eingriff in Grundrechte. In einer Ausnahmesituation dürfe der Staat zwar eine ganze Menge, wichtig sei aber eine zeitliche Begrenzung.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder hatten sich am Sonntag darauf geeinigt, dass sich nur noch maximal zwei Menschen gemeinsam draußen aufhalten dürfen. Ausnahmen gibt es für Familien, das Berufsleben, den öffentlichen Nahverkehr und Beerdigungen. Teils gelten in einigen Bundesländern und Regionen abweichende und schärfere Regeln.