Berlin (epd). Die Ethikräte Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens haben dazu aufgerufen, Veränderungen an menschlichem Erbgut ethischen Standards zu unterwerfen. In einer gemeinsamen Erklärung, die an diesem Donnerstag in der Zeitschrift "Nature" veröffentlicht werden soll und online bereits am Dienstag verfügbar war, fordern die Ethikräte, dass alle Staaten Eingriffe in die Keimbahn der Kontrolle der zuständigen Behörden unterstellen und Missbrauch mit Sanktionen belegen sollten.
In vielen Rechtsordnungen gebe es keine wirksamen gesetzlichen Kontrollen, und es gebe auch keine internationale Behörde, die Regeln für Eingriffe in das menschliche Erbgut erlassen könne, stellen die Ethikräte fest. Sie wollen sichergestellt wissen, dass ethische Fragen im Mittelpunkt stehen, bevor es zu klinischen Versuchen kommt. Dabei müssten die Risiken für einzelne Menschen, Gruppen oder ganze Gesellschaften bewertet werden. Eingriffe ins Erbgut dürften nicht zu verstärkten Benachteilungen, Diskriminierung oder Spaltungen in der Gesellschaft führen, betonen die Ethikräte in ihrer gemeinsamen Erklärung, mit der sie sich an Regierungen und Interessengruppen in der ganzen Welt wenden.
In Deutschland, Frankreich und Großbritannien sind erbliche Veränderungen des menschlichen Genoms gesetzlich verboten. In anderen Rechtsordnungen sind die Regeln laut Deutschem Ethikrat mitunter unklar, werden nicht durchgesetzt oder fehlen ganz. Die Ethikräte reagieren mit ihrer Erklärung unter anderem auf die Geburt von genveränderten Zwillingen 2018 in China, deren Erbgut der Forscher Jiankui He nach eigenen Angaben so verändert haben will, dass sie nicht an Aids erkranken können. Der Eingriff war international und auch innerhalb Chinas verurteilt worden, gleichwohl haben weitere Forscher ähnliche Vorhaben angekündigt.