Hessische Justizministerin begrüßt Urteil zu Kopftuchverbot

Hessische Justizministerin begrüßt Urteil zu Kopftuchverbot

Wiesbaden, Karlsruhe (epd). Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen begrüßt. "Das Gericht hat mit dieser wegweisenden Entscheidung ein wichtiges Signal zugunsten der weltanschaulichen Neutralität staatlicher Institutionen gesetzt", sagte Kühne-Hörmann am Donnerstag. Dies gelte gerade in der heutigen Gesellschaft, in der Menschen aus vielen Ländern der Welt mit unterschiedlichen kulturellen Biografien und auch mit verschiedenen Religionen zusammenlebten.

Der visuelle Eindruck einer Befangenheit müsse von vornherein vermieden werden, betonte die Ministerin. "Dies ist nur möglich, wenn die staatlichen Verfahrensbeteiligten keine religiösen Insignien zeigen dürfen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Bundesländer Rechtsreferendarinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuches im Gerichtssaal verbieten dürfen. Auch wenn solch ein Kopftuchverbot die im Grundgesetz geschützte Glaubensfreiheit einschränke, sei es im Hinblick auf die "weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege" zulässig, entschied das Bundesverfassungsgericht. (AZ: 2 BvR 1333/17)