Prozess gegen Pflegehelfer: Verteidigung fordert Freispruch

Prozess gegen Pflegehelfer: Verteidigung fordert Freispruch
Staatsanwaltschaft plädiert auf sieben Jahre Haft und Berufsverbot
Vor dem Landgericht Bremen muss sich ein Pflegehelfer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll zwei Frauen ohne medizinische Gründe Insulin gespritzt haben. Am Donnerstag soll das Urteil fallen.

Bremen (epd). Im Prozess gegen einen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Pflegehelfer vor dem Landgericht Bremen hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Die Vernehmungen des heute 40-Jährigen ohne einen Anwalt seien rechtswidrig gewesen, sagte dessen Verteidiger Temba Hoch am Montag in seinem Plädoyer. Darum dürfe das dabei erzielte Geständnis nicht verwendet werden.

Staatsanwalt Martin Gwinner sah dagegen keinen Anlass, das Geständnis anzuzweifeln. Er warf dem Pflegehelfer gefährliche Körperverletzung aus Geltungssucht vor und forderte sieben Jahre Haft sowie ein lebenslanges Berufsverbot. Richter Manfred Kelle kündigte das Urteil für diesen Donnerstag an. (Az: 1 KLs 250 Js 22271/19)

Im Frühjahr vergangenen Jahres soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft zwei Bewohnerinnen eines diakonischen Pflegeheims in Bremen ohne medizinische Notwendigkeit Insulin gespritzt haben. Eine 75-jährige Frau schwebte dadurch mehrere Tage lang in Lebensgefahr.

Staatsanwalt Gwinner sagte in seinem Plädoyer, der Angeklagte habe das Leben der Patientinnen leichtfertig und planvoll aufs Spiel gesetzt. Er habe vor der Tat im Internet recherchiert, welche Auswirkung zu viel gespritztes Insulin habe und wie er einer Gerichtsverhandlung entgehen könne. Als sein zweites Opfer nach der Insulinspritze nicht die gewünschten Folgen zeigte, habe der Angeklagte auf seinem Handy weiter recherchiert und anschließend eine zweite Spritze verabreicht. Er habe einen Notfall herbeiführen und dann mit seiner vermeintlichen Kompetenz Aufmerksamkeit erringen wollen.

An dem freiwilligen Geständnis gebe es keine Zweifel, sagte Gwinner. Die Polizeibeamten hätten den Angeklagten als kooperativ und gesprächswillig beschrieben. Der Beschuldigte habe die beiden wehrlosen Frauen "roh misshandelt" und in Lebensgefahr gebracht. Strafmildernd seien die Zeit in der Untersuchungshaft und eine ärztlich attestierte Persönlichkeitsstörung zu bewerten. Die Anwältin der Nebenklägerin schloss sich dem Staatsanwalt an und forderte für ihre Mandantin 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Verteidiger Hoch bezeichnete dagegen das Geständnis als "wertlos". Die beiden vernehmenden Kripo-Beamten hätten den Angeklagten über viele Stunden "robust" unter Druck gesetzt, um das gewünschte Geständnis zu bekommen. Dabei hätten sie bewusst darauf verzichtet, einen Rechtsbeistand anzubieten.

Spätestens als weitere Ermittler bei der zeitgleichen Wohnungsdurchsuchung ein Attest gefunden hätten, das den Beschuldigten als vernehmungsunfähig beschreibe, hätte die Vernehmung unverzüglich abgebrochen werden müssen, sagte Hoch. Er verwies zudem auf eine psychiatrische Gutachterin, die den Angeklagten als labil und leicht beeinflussbar beschrieben hatte. Er sei weder psychisch noch intellektuell in der Lage gewesen, sich gegen die beiden erfahrenen Beamten zu Wehr zu setzen.

Für den Fall, dass sich das Gericht den Argumenten der Staatsanwaltschaft anschließen sollte, stellte Hoch einen Ersatzantrag. Danach solle die Freiheitsstrafe vier Jahre nicht überschreiten. Der Angeklagte verzichtete auf ein letztes Wort und schloss sich seinem Verteidiger an. Allerdings bat er darum, dass ihm im Falle einer Verurteilung eine Therapie genehmigt werde.