Organspende-Neuregelung passiert Bundesrat

Organspende-Neuregelung passiert Bundesrat

Berlin (epd). Die im Januar vom Bundestag beschlossene Neuregelung bei der Organspende hat grünes Licht aus den Bundesländern bekommen. Am Freitag passierte das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft den Bundesrat. Die Regelung sieht vor, dass die Bürger häufiger mit der Frage nach ihrer eigenen Bereitschaft konfrontiert und aufgeklärt werden mit dem Ziel, die Entscheidung auch festzuhalten. Dafür soll ein Online-Register aufgebaut werden.

Fraktionsübergreifend hatte der Bundestag lange Zeit um eine Neuregelung gerungen. Der Vorschlag einer Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), wonach jeder in Deutschland Spender werden sollte, der dem nicht widersprochen hat, fiel im Parlament durch. Mit der beschlossenen Reform, die von einer Gruppe um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Linken-Chefin Katja Kipping eingebracht wurde, bleibt es beim bisherigen Grundsatz, dass Organe nur bei entsprechender Zustimmung entnommen werden dürfen.

Behörden wie die Einwohnermeldeämter werden künftig verpflichtet, über die Organspende zu informieren. In einer Entschließung kritisierte der Bundesrat, dass diese Pflicht auch für Ausländerbehörden bestehen soll. Durch sprachliche Barrieren und das für viele Ausländer fremde System für Organspenden drohten Missverständnisse, heißt es in der Entschließung. Fälschlicherweise könne der Eindruck entstehen, dass es eine Verknüpfung zwischen der Bereitschaft zur Organspende und der Entscheidung über die Aufenthaltsgenehmigung gebe. Die Länder forderten die Bundesregierung auf, diese Informationspflicht wieder aufzuheben.

Die Zustimmung zur Organspende ist Umfragen zufolge in Deutschland hoch. Dennoch trägt denselben Umfragen zufolge nur eine Minderheit einen Organspendeausweis mit sich. Die Spenderzahlen sind in Deutschland im europäischen Vergleich am geringsten. 932 Spender wurden 2019 gezählt. Rund 9.000 Menschen standen Ende vergangenen Jahres auf der Warteliste für ein lebensrettendes Organ.