Schweiz: Große Mehrheit für Verbot der Diskriminierung von Homosexuellen

Schweiz: Große Mehrheit für Verbot der Diskriminierung von Homosexuellen
In zwei Volksabstimmungen haben die Schweizer am Sonntag über eine Initiative für bezahlbaren Wohraum sowie ein Diskriminierungsverbot entschieden, mit dem vor allem Homosexuelle geschützt werden sollen.

Genf (epd). Die Schweizer haben sich in einer Abstimmung gegen die Volksinitiative für bezahlbare Wohnungen ausgesprochen. Laut Hochrechnungen in Schweizer Medien lehnten am Sonntag rund 58 Prozent der Eidgenossen die Initiative ab, hinter der auch die Grünen und die Sozialdemokraten standen. In einer weiteren Abstimmung sprachen sich die Schweizer erwartungsgemäß für ein Verbot der Diskriminierung von Homosexuellen aus. Nach Hochrechnungen votierte eine Mehrheit von über 60 Prozent für eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches.

Die Volksinitiative für bezahlbare Wohnungen wollte den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern. Die Kernforderung lautete: Mindestens zehn Prozent aller Neubauwohnungen sollen gemeinnützigen Trägern und Genossenschaften gehören.

Damit sollte ein Gegengewicht zu "renditehungrigen" Wohnungseigentümern gebildet werden. In der Schweiz verlangen die Vermieter mit die höchsten Mieten in Europa. Der durchschnittliche monatliche Mietpreis von bewohnten Wohnungen betrug in Helvetien 2017 pro Quadratmeter 14,30 Euro.

Die Regierung sprach sich gegen die Initiative aus. "In der Schweiz gibt es insgesamt ausreichend guten und finanziell tragbaren Wohnraum", hieß es aus dem federführenden Wirtschaftsministerium, das von Guy Parmelin (Schweizerische Volkspartei) geleitet wird. Die von der Initiative geforderten Markteingriffe seien "weder nötig noch realistisch".

Mit dem Verbot der Diskriminierung von Homosexuellen werden laut Regierung Menschen "geschützt, die aufgrund ihrer Homo-, Hetero- oder Bisexualität" benachteiligt werden. Strafbar mache sich, "wer einer Person wegen ihrer sexuellen Orientierung eine öffentlich angebotene Leistung verweigert".

Verboten seien "öffentliche Äußerungen oder Handlungen, welche die Menschenwürde verletzen und ein Klima des Hasses schüren und das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft gefährden". Bei einer Verurteilung drohen nun eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Das Parlament hatte die neugefasste Strafnorm schon verabschiedet.

Gegen die Änderung hatten konservative und fundamentalchristliche Kreise sowie die Schweizerische Volkspartei mobil gemacht. Die Gegner sammelten Unterschriften für ein Referendum. Sie argumentierten, die neue Regelung würde die Meinungsfreiheit einschränken und der Zensur Vorschub leisten. Diskriminierung und Hass seien aufgrund bestehender Vorschriften bereits verboten.