Online-Register soll zu mehr Organspenden führen

Online-Register soll zu mehr Organspenden führen
Spahn scheitert im Bundestag mit Widerspruchsregelung
"Wir haben ein Organ für Sie." Auf diesen Anruf warten viele Menschen vergeblich. Der Bundestag hat nach einer emotionalen Debatte Maßnahmen beschlossen, die zum Spenden animieren sollen. Ein weitergehender Antrag wurde abgelehnt.

Berlin (epd). Die Zahl der Organspender ist in Deutschland sehr niedrig: Regelmäßige Abfragen und die Einrichtung eines Online-Registers sollen das ändern. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit einer deutlichen Mehrheit einen Entwurf, der vorsieht, dass Bürger stärker sensibilisiert werden und ihre Spendebereitschaft in einem Online-Register festhalten können. Abgelehnt wurde der Vorschlag einer Widerspruchsregelung, nach der jeder Bürger automatisch Organspender geworden wäre, wenn er dem nicht zuvor widersprochen hat. Dafür hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geworben.

Mit dem Parlamentsvotum für den Gegenantrag der Abgeordneten-Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock, Linken-Chefin Katja Kipping und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) bleibt es im Grundsatz bei der geltenden Regelung: Organe und Gewebe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat, einen Organspendeausweis besitzt oder die Angehörigen der Entnahme zugestimmt haben. Im Unterschied zu heute sollen aber Abfragen bei der Ausweisstelle oder beim Hausarzt dafür sorgen, dass sich die Menschen mit Organspende auseinandersetzen und sich im besten Fall auch dafür entscheiden. 2019 gab es in der Bundesrepublik 932 Organspender. Deutschland ist damit Schlusslicht in Europa.

Die katholische und evangelische Kirche in Deutschland begrüßten die Entscheidung der Parlamentarier, bei einer Zustimmungslösung zu bleiben. Dies setze "ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender medizinethischer und grundrechtlicher Prinzipien", auf denen das Wertefundament der Gesellschaft fuße, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Enttäuscht zeigte sich der Chef des großen diakonischen Trägers Bethel, Ulrich Pohl. Er sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), es sei eine Chance vergeben worden, den betroffenen schwer kranken Menschen, die auf eine Organspende warten, besser zu helfen als bisher. Der jetzt notwendige Aufwand für wiederholte Information und Aufklärung der Bevölkerung erfordere erhebliche Ressourcen, "die wir besser an anderer Stelle im Gesundheitswesen nutzen könnten".

In der abschließenden Debatte des Bundestags hatten Gegner und Befürworter einer Neuregelung der Organspende eindringlich für ihre Positionen geworben. Spahn verteidigte die Widerspruchsregelung mit den Worten: "Ja, es ist eine Zumutung. Aber eine die Menschenleben rettet." SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, der den Spahn-Vorschlag unterstützt hat, warnte: Ohne die Widerspruchslösung "werden wir nichts ändern".

Grünen-Chefin Baerbock wiederum hielt dagegen: Das Grundgesetz schreibe vor, das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen zu respektieren. "Der Mensch gehört sich selbst, ungefragt, ohne Widerspruch", betonte sie. Thomas Rachel (CDU) unterstrich, die Organspende verdiene aus christlicher Perspektive höchste Anerkennung als Akt der Nächstenliebe und Solidarität über den Tod hinaus. "Nächstenliebe kann aber nicht staatlich eingefordert werden, sondern gedeiht nur dort, wo es auch Freiheit gibt."

Gitta Connemann (CDU) erzählte vom Schicksal ihres Mitarbeiters, 33 Jahre, der gerade Vater geworden war, als eine lebensgefährliche Erkrankung bei ihm festgestellt wurde. Er habe drei Monate gewartet auf den Anruf: "Wir haben ein Organ für Sie." Dann sei er gestorben. "Wir entscheiden heute über Zeit", sagte Connemann in einer eindringliche Rede: Nicht nur über Wartezeit. "Wir entscheiden heute über Lebenszeit."

Fast alle Rednerinnen und Redner betonten, sie teilten das Ziel, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Wie bei ethischen Themen üblich, entschieden die Abgeordneten nach der etwa zweistündigen Debatte unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit.

epd bm/mey fu