Kirchen begrüßen Entscheidung zur Organspende

Kirchen begrüßen Entscheidung zur Organspende

Berlin, Bonn (epd). Die katholische und evangelische Kirche in Deutschland begrüßen die Entscheidung des Bundestags zur Organspende. Die Entscheidung der Parlamentarier, bei einer Zustimmungslösung zu bleiben, setze "ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender medizinethischer und grundrechtlicher Prinzipien", auf denen das Wertefundament der Gesellschaft fuße, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Donnerstag nach der Abstimmung im Bundestag.

Das Gesetz gewähre weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und treffe dennoch Maßnahmen, die dazu führten, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassen, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, laut Mitteilung.

Die Abgeordneten hatten am Donnerstag nach zweieinhalbstündiger Debatte über zwei mögliche Regelungen zur Verbesserung der Organspende abgestimmt. Der Gesetzentwurf der Regierung, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach eingebracht hatten, sah eine Widerspruchsregelung vor. Damit wäre jeder Bürger zum potenziellen Organspender geworden, hätte er dem nicht zu Lebzeiten widersprochen. Diesen Vorschlag lehnten die Abgeordneten ab.

Große Zustimmung fand dagegen der Vorschlag, bei einer Zustimmungsregelung zu bleiben und gleichzeitig deutlich stärker und regelmäßiger auf die Möglichkeiten der Organspende hinzuweisen. 432 Parlamentarier stimmten dafür, 200 dagegen, 37 enthielten sich in der Schlussabstimmung. Teil des Gesetzentwurfes ist auch ein Online-Organspenderegister, das Kliniken ermöglicht zu sehen, wer sich als Organspender registriert hat.

Die Gesellschaft sei jetzt als Ganze herausgefordert, alles zu unterstützen, was die individuelle Organspendenbereitschaft befördert, heißt es in der Erklärung der beiden Kirchen. EKD und Bischofskonferenz hatten sich in der Debatte immer gegen eine Widerspruchsregelung ausgesprochen. In einem Brief an alle Abgeordneten des Bundestags hatten die beiden großen Kirchen "erhebliche rechtliche, ethische und seelsorgerliche" Bedenken gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministers geäußert. Der Staat "würde damit tief in den Kernbereich der menschlichen Existenz eingreifen", hieß es darin.