Bundestag vor offener Abstimmung über Organspende

Bundestag vor offener Abstimmung über Organspende
Vor der Abstimmung im Bundestag über eine mögliche Neuregelung der Organspende werben beide Seiten für ihre Positionen. Ob die Widerspruchsregelung kommt, ist weiter offen. Sie würde die gesetzlichen Bestimmungen umkrempeln.

Berlin (epd). Der Bundestag wird am Donnerstag über eine mögliche Reform der Organspende-Regelungen in Deutschland entscheiden. Der Ausgang ist offen. Den Abgeordneten liegen im Wesentlichen zwei Vorschläge vor. Sie müssen entscheiden, ob künftig jeder ein potenzieller Spender ist, der dem nicht widersprochen hat, oder weiterhin nur diejenigen, die ihre Spendenbereitschaft zu Lebzeiten erklärt haben.

Wie es bei ethischen Themen üblich ist, entscheiden sich die Abgeordneten unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit. Die AfD hat als Fraktion einen eigenen Antrag eingebracht, der aber als chancenlos gilt. Ziel aller Anträge ist eine Erhöhung der Spenderzahlen.

Die bisher meisten Unterstützer hat der Antrag für die sogenannte Widerspruchsregelung. Dafür wirbt eine Gruppe von Abgeordneten um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach. Spahn und Lauterbach wollen, dass jeder, der zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, ein möglicher Organspender wird.

Bisher ist es umgekehrt: Organspender wird nur, wer vor dem Tod seine Spendebereitschaft erklärt hat oder wessen Angehörige es danach tun. Die andere Gruppe um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock, Linken-Chefin Katja Kipping und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) will an der jetzigen Regelung festhalten, aber erreichen, dass sich die Bürger stärker mit der Organspende auseinandersetzen. Dazu soll die Spendebereitschaft regelmäßig bei der Ausweisstelle oder beim Hausarzt abgefragt werden. Eine Pflicht zur Entscheidung soll es weiterhin nicht geben.

Lauterbach, Spahn und der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) warben auf dem Nachrichtenportal "t-online" (Mittwoch) für ihre Positionen. Lauterbach argumentierte, ohne eine Widerspruchsregelung sei es noch keinem Land in Europa gelungen, die Spenderzahlen zu erhöhen. Spahn räumte ein, dass die Widerspruchslösung einen Eingriff in die Freiheit bedeute. Aber "das Recht auf Leben und Gesundheit wiegt schwerer als das Recht, einer Entscheidung in dieser Frage aus dem Weg zu gehen", sagte er.

Demgegenüber erklärte Gröhe, die Widerspruchsregelung sei der falsche Weg, weil sie das grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht infrage stelle. Auch die CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer kritisierte die Pläne ihres Parteikollegen Spahn. "Mir fällt die Vorstellung schwer, jemand von Staats wegen zur Organspende zu verpflichten, der sich von dieser Pflicht erst wieder freimachen muss", sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag).

Andere Kabinettsmitglieder der CDU unterstützen die Pläne von Spahn, darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Kramp-Karrenbauer stimmt selbst aber nicht ab, weil sie kein Mitglied des Bundestags ist.

Die Ärzteschaft machte sich kurz vor der Abstimmung weiter für die Widerspruchsregelung stark. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt erklärte, diese nehme die Bürger in die Pflicht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, und gebe damit den Menschen Hoffnung, die auf ein Organ warten.

Patientenschützer rückten die Rolle der Angehörigen in den Fokus. Die Mehrheit der Organspenden komme zustande, weil die Angehörigen des Verstorbenen "ja" sagen, erklärte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Die Widerspruchsregelung schwäche die Position der Verwandten und bedeute für sie "einen großen Rückschritt im Vergleich zur geltenden Rechtslage", kritisierte Brysch. Dem Entwurf von Spahn und Lauterbach zufolge hätten Angehörige bei der Widerspruchsregelung kein eigenes Entscheidungsrecht mehr.

Ende 2019 warteten laut Deutscher Stiftung Organtransplantation rund 9.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. 2.995 Spenderorgane wurden laut aktueller Statistik der Stiftung 2019 übertragen - von 932 Spendern.

epd bm/co mih