Bundesrat lässt Masernschutzgesetz passieren

Bundesrat lässt Masernschutzgesetz passieren

Berlin (epd). Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin das Masernschutzgesetz passieren lassen. Kinder und das Personal in Kindertagesstätten und Schulen müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Die Impfpflicht soll auch für Tagesmütter sowie für Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften und Gesundheitseinrichtungen gelten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, Masern seien keine harmlose Kinderkrankheit und eine der ansteckendsten Erkrankungen überhaupt. Die weltweite Ausrottung der Krankheit dürfe nicht scheitern, sagte Spahn. Aufklärung allein reiche aber offenbar nicht, um die Impfquoten in Deutschland weiter zu erhöhen. Daher werde nun die Impfpflicht eingeführt, die es im übrigen in der DDR bereits gegeben habe, erklärte Spahn.

Das Gesetz sieht vor, dass Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden können. Von der Kita können die Kinder ausgeschlossen werden, von der Schule wegen der allgemeinen Schulpflicht nicht. Auch Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder betreuen, können mit einem Bußgeld bestraft werden. Mitarbeiter in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen können dort nicht mehr arbeiten, wenn sie die Impfung verweigern.

Ausnahmen gelten für unter Einjährige, weil sie noch nicht geimpft werden sollen, Menschen, die Impfungen nicht vertragen, und alle vor 1971 Geborenen, weil sie die Masern wahrscheinlich durchgemacht haben und deswegen immun sind. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie bereits untergebrachte Kinder müssen den Impfnachweis bis Ende Juli 2021 erbringen.

Für eine Immunisierung gegen Masern sind zwei Impfungen vonnöten. Empfohlen werden sie zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr. In Deutschland sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation 92 Prozent der Menschen vollständig geimpft, 97 Prozent erhielten nur eine Impfdosis. Ein Gesamtschutz der Bevölkerung wird bei einer Quote von 95 Prozent angenommen.