Franziskus schafft "päpstliches Geheimnis" bei Kindesmissbrauch ab

Franziskus schafft "päpstliches Geheimnis" bei Kindesmissbrauch ab
Kardinal Marx: Opfer brauchen «bessere Anerkennung des Leids»
Die katholische Kirche will den Kampf gegen sexuellen Missbrauch, Kinderpornografie und die Vertuschung von Missbrauch in ihren eigenen Reihen ausweiten. Dazu hat Papst Franziskus in Rom neue Regeln aufgestellt.

Rom/München/Bonn (epd). Papst Franziskus hat die Regeln im Umgang mit sexuellem Missbrauch von Priestern an Minderjährigen verschärft. Vatikanangaben vom Dienstag zufolge schaffte er das sogenannte päpstliche Geheimnis bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten ab. Überdies hob er die Altersgrenze der Opfer, bei der Darstellungen als Kinderpornografie gelten, auf 18 Jahre an. Bislang lag diese bei 14 Jahren.

Der Papst kam mit den Neuerungen Forderungen entgegen, die im vergangenen Februar beim Gipfeltreffen im Vatikan über Missbrauch in der Kirche gestellt worden waren. Das sogenannte päpstliche Geheimnis gilt künftig nicht mehr bei Fällen von Gewalt, sexuellen Handlungen und Vorstufen dazu, die unter Androhung oder Missbrauch von Autorität an Minderjährigen oder Schutzbedürftigen Personen begangen wurden. Überdies betrifft die Maßnahme Kinderpornografie sowie Fälle von mangelnder Ahndung und Vertuschung von Missbrauch durch Bischöfe und Generalobere von Orden.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann, Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, begrüßte die in Rom in Kraft getretene Instruktion: "Die Instruktion ist der richtige Schritt in einem langen Prozess der Kirche, der von vielen Seiten als notwendig angesehen wurde." Die Entscheidung sei wichtig für eine größere Transparenz und für die verbesserte Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden, fügte Ackermann hinzu.

In diesem Zusammenhang ordnete Papst Franziskus auch an, dass künftig Laien bei kirchlichen Missbrauchsprozessen als Anwälte auftreten können, sofern sie Kirchenrecht studiert haben. Bislang durften nur Priester mit einem entsprechenden Abschluss diese Aufgabe übernehmen. Die Behandlung dieser als "graviora delicta", als besonders schwerwiegend angesehene Vergehen von Priestern, ist der vatikanischen Glaubenskongregation vorbehalten.

Auch in Deutschland will die katholische Kirche im kommenden Jahr die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle intensivieren. Ausgehend von der umfangreichen Studie zum Missbrauch in der Kirche müssten als nächstes "plausible Summen" an Entschädigungsleistungen gefunden werden, sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, am Dienstag im Münchner Presseclub. Die bisherige Praxis reiche nicht aus, die Opfer bräuchten eine "bessere Anerkennung des Leids". Deshalb müsse die Kirche ein stärkeres Zeichen setzen.

Erst wenn die Entschädigungssummen "einigermaßen plausibilisiert" seien, könne man über die Finanzierung reden, fügte Marx hinzu. Nötig ist dem Kardinal zufolge auch eine Modifizierung des Kirchenrechts. Die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle, bei der die kritischen Punkte nicht ausgeblendet werden dürfen, könne nicht von oben angeordnet werden, sondern laufe in den einzelnen katholischen Bistümern unterschiedlich, sagte Marx. Am Ende dieser Prozesse solle dann aber ein gemeinsames Vorgehen stehen.

epd bg/lbm/cez rks